Diese Informationen stammen von der Website der Studienvertretung Translation: www.stv-translation.at
Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf den Umstieg ins Bachelorstudium von 2007. Dieser war bis 30. Juni 2011 möglich. Ab dem 1. Juli 2011 konntest du nur noch in den Bachelorstudienplan von 2011 umsteigen.
Das Bakkalaureatsstudium ist am 30. November 2011 ausgelaufen. Wenn du nicht schon davor umgestiegen warst und bis zum 30. November 2011 das Bakkalaraureatsstudium nicht abgeschlossen hattest, wurdest du automatisch dem Bachelorstudienplan Transkulturelle Kommunikation 2011 unterstellt.
Studierende mit Chinesisch oder/und Japanisch als Arbeitssprache/-n haben konnten bis 30. September 2011 in das Bachelorstudium von 2007 umsteigen. Ein Umstieg in den Bachelorstudienplan Transkulturelle Kommunikation 2011 mit Chinesisch oder/und Japanisch als Arbeitssprache(n) war und ist leider nicht möglich.
Umstieg ins Bachelorstudium 2007
Das Bakkalaureatsstudium läuft am 30. November 2011 aus. Wenn du bis zum 30. November 2011 das Studium nicht abgeschlossen hast oder in das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation umgestiegen bist, wirst du automatisch dem Bachelorstudienplan 2011 unterstellt. Der Umstieg in den Bachelorstudienplan 2007 ist nicht mehr möglich.
zuletzt aktualisiert am 12. Dezember 2011
Umstieg
Wenn du vom Bakkalaureatsstudium ins Bachelorstudium umsteigen möchtest, kannst du dich entweder an das Studienservicecenter wenden und das Umstiegsformular ausfüllen oder zum Referat Studienzulassung gehen und dort den Umstieg direkt vornehmen lassen. Ob dein Umstieg geklappt hat, siehst du unter dem Punkt Studium in Univis.
Zusätzliche Lehrveranstaltungen
Die folgenden Lehrveranstaltungen musst du auf jeden Fall absolvieren, wenn du ins Bachelorstudium umsteigst:
- Vorlesung Einführung in die Textanalyse
- Vorlesung Kulturkompetenz 2: C-Sprache
- Übung Translatorische Methodik
- Vorlesung Berufsfelder, Berufskunde
Wenn deine Mutter-/Bildungssprache im Bakkalaureatsstudium nicht Deutsch war, musst du zusätzlich noch die folgenden Lehrveranstaltungen absolvieren:
- Vorlesung Kulturkompetenz 2: A-Sprache
- Übung Textkompetenz 2 (schriftlich): A-Sprache
Anerkennung von Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen, die du im Rahmen des Bakkalaureatsstudiums absolviert hast, können dir für Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums anerkannt werden.
Lehrveranstaltungen, die für das Bachelorstudium angeboten wurden (alle Lehrveranstaltungen seit dem Wintersemester 2007), werden dir für die Lehrveranstaltungen im Bachelorstudium angerechnet, als die sie angeboten wurden.
Ein Beispiel: Du hast die Vorlesung Global English and International Communication, die als Vorlesung für das Bachelorstudium angeboten wurde, im Rahmen deines Bakkalaureatsstudiums absolviert. Nach einem Umstieg ins Bachelorstudium zählt die Vorlesung als Vorlesung Global English and International Communication, so wie sie im Bachelorstudium vorgesehen ist.
Lehrveranstaltungen, die für das Bakkalaureatsstudium angeboten wurden, werden dir laut der Anerkennungsverordnung anerkannt. Die Anerkennungsverordnung findest du auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft. In ihr ist genau aufgelistet, welche Lehrveranstaltung des Bakkalaureatsstudiums für welche Lehrveranstaltung des Bachelorstudiums anerkannt wird.
Um die Anerkennung zu beantragen, musst du das Formular zur Anerkennungsverordnung ausfüllen, das du ebenfalls auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft findest. Dieses gibst du dann gemeinsam mit deinem Sammelzeugnis und deinem aktuellen Studienbuchblatt beim Studienservicecenter ab.
Ein Beispiel: Du hast die Vorlesung Einführung in die interkulturelle Kommunikation absolviert. Laut Anerkennungsverordnung wird sie dir für die Vorlesung Transkulturelle Kommunikation: Probleme und Lösungsansätze anerkannt. Du schaust also in deinem Sammelzeugnis beim Eintrag für die Vorlesung Einführung in die interkulturelle Kommunikation nach und trägst das Datum und die Note der Prüfung im Formular zur Anerkennungsverordnung beim Eintrag der Vorlesung Transkulturelle Kommunikation: Probleme und Lösungsansätze ein.
Die Anerkennung darf bis zu 8 Wochen dauern, wird aber meist viel schneller erledigt.
Wichtige Hinweise zur Anerkennung
Bitte beachte vor deinem Umstieg folgende Hinweise zur Anerkennung von Lehrveranstaltungen:
SPOT
Die Vorlesung oder die Übung Grammatik im Kontext deiner 1. Fremdsprache wird dir für den SPOT in deiner B-Sprache anerkannt. Die Vorlesung oder die Übung Grammatik im Kontext deiner 2. Fremdsprache wird dir für den SPOT in deiner C-Sprache anerkannt. Den SPOT in der A-Sprache musst du nicht absolvieren. Das Feld Einführung ins Studium im Formular zur Anerkennungsverordnung kannst du einfach frei lassen.
freie Wahlfächer
Falls du im Rahmen des Bakkalaureatsstudiums freie Wahlfächer absolviert hast, musst du dir zuerst diese freien Wahlfächer für das Bakkalaureatsstudium anerkennen lassen – und zwar noch bevor du überhaupt ins Bachelorstudium umsteigst! Wenn du ins Bachelorstudium umsteigst, ohne die freien Wahlfächer als solche für das Bakkalaureatsstudium anerkannt bekommen zu haben, kannst du dir die von dir absolvierten Lehrveranstaltungen nicht nachträglich anerkennen lassen und musst die Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums absolvieren, die du für die freien Wahlfächer des Bakkalaureatsstudium anerkannt bekommen hättest.
Bitte lies auch: Freie Wahlfächer
Einführung in Recht und Wirtschaft im internationalen Rahmen
Die Vorlesung Einführung in Recht und Wirtschaft im internationalen Rahmen bzw. Grundbegriffe des Rechtes und der Wirtschaft war im Bakkalaureatsstudium mit 3 Semesterwochenstunden vorgesehen. Wenn du die Vorlesung zweimal absolviert hast, werden dir diese zwei für die Vorlesung Einführung in die Fachkommunikation und für die Vorlesung Interkulturelles Management und Diversitätsmanagement anerkannt. Wenn du sie nur einmal absolviert hast, kannst du selbst wählen, für welche der beiden Vorlesungen sie dir anerkannt werden soll. Die jeweils andere Vorlesung musst du dann natürlich nachholen, um das Bachelorstudium abschließen zu können.
Translatorische Basiskompetenz
Alle Übungen zur translatorischen Basiskompetenz des Bakkalaureatsstudiums, egal in welche Richtung in ihnen gearbeitet wurde und egal, wie sie hießen (Übersetzen I etc.), werden für Übungen Translatorische Basiskompetenz der jeweiligen Sprache anerkannt.
Fachsprachen und Fachsprache Recht und Wirtschaft
Eine Vorlesung Fachsprachen wird dir für eine Vorlesung Fachkommunikation angerechnet. Eine Vorlesung Fachsprache Recht und Wirtschaft wird dir ebenfalls für eine Vorlesung Fachkommunikation angerechnet. Bitte beachte, dass im Bachelorstudium (2007) nur zwei Vorlesungen Fachkommunikation vorgesehen sind.
Seminar Transkulturelle Fachkommunikation
Für das Seminar Transkulturelle Fachkommunikation werden eine Hausarbeit in Fachkommunikation oder Textkompetenz gemeinsam mit einer Antizipationsarbeit in Kulturkunde oder zwei Antizipationsarbeiten in Kulturkunde anerkannt. Bitte gib die Kopien der Bestätigungen für die Arbeiten gemeinsam mit den restlichen Unterlagen, die du für die Anerkennung benötigst, beim Studienservicecenter ab. Eine Arbeit, die im Rahmen der Lehrveranstaltung Translationswissenschaftliches Proseminar geschrieben wurde, ist eine Proseminararbeit und gilt in diesem Sinne nicht als Hausarbeit (dasselbe gilt für die Seminararbeit des Seminars Transkulturelle Kommunikation).
Wahlpflichtfächer
Die folgende Information bezieht sich auf die Wahlpflichtfächer des Bakkalaureatsstudienplans. Diese sind nicht mit den freien Wahlfächern zu verwechseln und sind die folgenden:
- Übung Einführung ins Dolmetschen inklusive Notizentechnik
- Übung Methodik der Terminologie und Hilfsmittelkunde (nicht die gleichnamige Vorlesung)
- Übung Einführung in das Magisterstudium „Medien- und Literaturübersetzen“
Diese Übungen wurden im Bachelorstudienplan durch die Vorlesungen Einführung ins Dolmetschen, Einführung ins Fachübersetzen und Einführung ins Literaturübersetzen abgelöst.
Wenn du vor oder im November 2008 auf den Bachelorstudienplan umgestiegen bist, wird dir ein absolviertes Wahlpflichtfach aus dem Bakkalaureatsstudium für alle drei Vorlesungen des Moduls Einführung in weiterführende Spezialisierungen und entsprechende spezialisierte Berufsprofile des Bachelorstudiums angerechnet. Wenn du nach November 2008 umgestiegen bist oder umsteigst und bereits ein Wahlpflichtfach absolviert hast, musst du die zwei Bachelor-Vorlesungen zu den entsprechend anderen Themengebieten absolvieren. Wenn du kein Wahlpflichtfach des Bakkalaureatsstudiums absolviert hast, musst du alle drei Bachelor-Vorlesungen absolvieren.
Äquivalenztabelle Lehrveranstaltungen BA07/BA11
Ab dem Wintersemester 2011 werden nur noch Lehrveranstaltungen des neuen Bachelorstudienplans Transkulturelle Kommunikation (2011) angeboten. Damit du weißt, welche Lehrveranstaltungen des neuen Studienplans den Lehrveranstaltungen des alten Studienplans (2007) entsprechen, wurde eine Äquivalenztabelle veröffentlich. Diese findest du in den Downloads der Seite Transkulturelle Kommunikation (2007) – allgemeine Informationen, auf welcher du auch eine kurze Erklärung zur Tabelle selbst findest.