Diese Informationen stammen von der Website der Studienvertretung Translation: www.stv-translation.at
Finanzielles
Reiche Eltern für alle! Und bis dahin findest du hier die wichtigsten Informationen zu Gebühren, Beihilfen und Stipendien.
zuletzt aktualisiert am 9. Mai 2012
Gebühren
Wenn du an der Universität Wien studierst, musst du jedes Semester dafür eine Gebühr zahlen. Diese Gebühr setzt sich aus dem ÖH-Beitrag und unter Umständen auch aus dem Studienbeitrag zusammen.
Studienbeitrag
Der Studienbeitrag für das Wintersemester 2012/13 beträgt 363,36 Euro pro Semester.
Wer ist vom Studienbeitrag befreit?
Folgende Gruppen von Studierenden sind befreit:
- ordentliche Studierende aus einem EU-/EWR-Land in Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester
- ordentliche Studierende, denen in Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind, wie InländerInnen (z.B. Konventionsflüchtlinge)
- Studierende aus bestimmten nicht-EU/EWR-Ländern
Die Länderliste wird Mitte Mai auf der Website von Studenpoint bekannt gegeben
ÖH-Beitrag
Der ÖH-Beitrag beträgt für alle Studierenden 17,50 €. Du musst ihn auf jeden Fall bezahlen, er kann dir auch nicht rückerstattet werden. Mit dieser Pflichtmitgliedschaft bei der Österreichischen Hochschüler*innenschaft trägst du zu deren finanzieller und politischer Unabhängigkeit bei. 50 Cent des Beitrags werden außerdem für die ÖH-Versicherung verwendet (Unfall- und Haftpflichtversicherung).
Alle Informationen zur ÖH-Versicherung findest du auf der Website der ÖH Bundesvertretung.
Beihilfen
Allgemeine Beratung zur Familien- und Studienbeihilfe bieten die Studienbeihilfenbehörde und das Sozialreferat der ÖH-Universitätsvertretung.
Familienbeihilfe
Mit einem Wohnsitz in Österreich haben deine Eltern (bzw. hast du) bis zu deinem 25. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe. Dabei musst du dich in Ausbildung befinden und darfst die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester nicht überschritten haben.
Bei abgeleistetem Zivil- oder Präsenzdienst, Schwangerschaft oder erheblicher Behinderung kann die Familienbeihilfe ein Jahr länger bezogen werden.
Um den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu verlieren, darfst du maximal zwei Mal dein Studium wechseln. Ein Wechsel der Sprachkombination eines Studiums am Zentrum für Translationswissenschaft gilt als Studienwechsel. Außerdem musst du nach dem ersten Studienjahr dem Finanzamt deinen Studienerfolg nachweisen (mindestens 8 Semesterwochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte im Rahmen eines Studiums). Wenn du berufstätig bist, darfst du zudem nicht mehr als insgesamt 10.000 € jährlich verdienen.
Genauere Informationen zur Familienbeihilfe findest du auf der entsprechenden Website von Studentpoint sowie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Studienbeihilfe
Ebenso wie die Familienbeihilfe richtet sich die staatliche Studienbeihilfe an österreichische Staatsbürger*innen, EU-/EWR-Bürger*innen und ihnen Gleichgestellte. Die wesentlichen Voraussetzungen für den Bezug von Studienbeihilfe sind soziale Bedürftigkeit, ein günstiger Studienerfolg und ein nicht abgeschlossenes Studium, das du vor deinem 30. Geburtstag begonnen hast. Deine „Förderungswürdigkeit“ hängt von deinem Familienstand und deinem Einkommen bzw. dem deiner Eltern (oder dem deines*r Ehepartners*in) ab; ob du die geforderten Voraussetzungen erfüllst, kannst du mithilfe des Online-Stipendienrechners ermitteln. Um die Studienbeihilfe nicht zurückzahlen zu müssen, musst du nach dem zweiten Semester insgesamt 15 ECTS-Punkte oder 7 Semesterwochenstunden nachweisen; um sie nach dem zweiten Semester weiterhin beziehen zu können, musst du 30 ECTS-Punkte bzw. 14 Semesterwochenstunden nachweisen. Nach dem sechsten Semester des Bachelorstudiums musst du wieder einen Erfolgsnachweis im Ausmaß von 90 ECTS-Punkten bzw. 42 Semesterwochenstunden erbringen. Außerdem darfst du die vorgesehene Mindeststudienzeit plus ein (!) Toleranzsemester sowie eine Einkommensgrenze von 8.000 € jährlich nicht überschreiten.
Um die Studienbeihilfe nicht zu verlieren, darfst du höchstens zwei Mal dein Studium wechseln, jeweils spätestens nach dem zweiten Semester. Ein Wechsel der Sprachkombination eines Studiums am Zentrum für Translationswissenschaft gilt als Studienwechsel. Eine Sonderform der Studienbeihilfe ist das Selbsterhalter*innenstipendium, für dessen Bezug vier vorhergegangene Arbeitsjahre nötig sind. Hierbei spielt das Einkommen der Eltern keine Rolle.
Genauere Informationen zur Studienbeihilfe sowie die Antragsfristen findest du auf der Website der Studienbeihilfenbehörde.
Zusätzliche Förderungen
Wenn du Studienbeihilfe beziehst, hast du unter Umständen Anspruch auf zusätzliche Förderungen, darunter einen Fahrkostenzuschuss, eine Beihilfe für ein Auslandsstudium und einen Kinderbetreungskostenzuschuss. Mehr über diese zusätzlichen Förderungen und wie du sie beantragen kannst, erfährst du auf der entsprechenden Website der Studienbeihilfenbehörde.
Stipendien
Leistungsstipendien der Universität Wien
Um hervorragende Leistungen von Studierenden zu fördern, vergibt die Universität Wien zwei verschiedene Leistungsstipendien. Diese unterscheiden sich in der Art der Finanzierung sowie der Bezugskriterien.
Für das Leistungsstipendium nach dem Studienförderungsgesetz, das vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung vergeben wird, werden alle Leistungen des vergangenen Studienjahrs (Oktober bis September) berücksichtigt. Du musst dafür Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS (für beide Semester zusammen) im Rahmen eines Studiums absolviert haben und dein Notendurchschnitt darf dabei im schlechtesten Fall 1,8 betragen.
Für das von Stiftungen und Stipendienfond finanzierte Leistungsstipendium zählen alle erbrachten Leistungen des vergangenen Kalenderjahres (Jänner bis Dezember). Hierbei werden deine Leistungen mittels eines Punktesystems bewertet, bei dem Semesterstunden mit einem bestimmten Wert für die erlangten Noten multipliziert wird.
Beide Stipendien können unabhängig voneinander über Univis beantragt werden. Genauere Informationen und die jeweiligen Fristen findest du auf der entsprechenden Website der Universität Wien.
Links
- Studentpoint: Infos zum Studienbeitrag
Auf der Website von Studentpoint findest du alle Informationen zum Studienbeitrag und dazu, ob du ihn zahlen musst oder nicht.
- BMWF: Refundierung des Studienbeitrags
Wenn du mehrere Studien als ordentliche*r Studierende*r studierst und den Studienbeitrag zahlen musst, kannst du beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung einen Antrag auf Refundierung stellen.
- ÖH-Versicherung
Auf der Website der ÖH-Bundesvertretung findest du alle Informationen zur ÖH-Versicherung, die du durch das Bezahlen des ÖH-Beitrags erhältst.
- Studenpoint: Familienbeihilfe
Wichtige Informationen von Studenpoint zur Familienbeihilfe
- BMWFJ: Familienbeihilfe
Informationen zur Familienbeihilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
- Stipendienrechner
Finde schnell und einfach heraus, ob du die Voraussetzungen für den Erhalt der Studienbeihilfe erfüllst.
- Studienbeihilfenbehörde
Auf der Website der Studienbeihilfenbehörde findest du viele Informationen zur Studienbeihilfe und weiteren Förderungen für Studierende.
- Stipendien der Uni Wien
Alle Infos zu den Stipendien, die von der Universität Wien vergeben werden.

