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Modulprüfung

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Die Modulprüfung im Masterstudium Übersetzen ist abhängig vom jeweiligen Schwerpunkt anders aufgebaut.

Inhaltsverzeichnis

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    zuletzt aktualisiert am 30. Juli 2011

    Voraussetzungen

    Um zu einer Modulprüfung für Übersetzen antreten zu können, musst du die folgenden Lehrveranstaltungen und weitere, von der jeweiligen Modulprüfung abhängige Lehrveranstaltungen absolviert haben:

    • Vorlesung Einführung in die Übersetzungswissenschaft
    • Vorlesung Berufskunde: Übersetzen
    • Übung Professionelle Textgestaltung
    • Übung Übersetzungstechnologien, Terminologie-Management
    • Übung Übersetzungsmanagement, Projektmanagement, Qualitätsmanagement
    • Übung Lokalisierung: Übersetzen von Webseiten
    • Übung Technisches Schreiben, Technische Kommunikation
    • Übung Kreatives Schreiben
    • Übung Formulieren, Textverständlichkeit, Revision von Texten
    • Übung Übersetzen von Sachtexten 1: A-/B-Sprache
    • Übung Übersetzen von Sachtexten 1: C-Sprache
    • Übung Übersetzen von Sachtexten 2: A-/B-Sprache
    • Übung Übersetzen von Sachtexten 2: C-Sprache
    • Übung Übersetzen von Sachtexten 3: A-/B-Sprache
    • Übung Übersetzen von Sachtexten 3: C-Sprache
    • Vorlesung Rechtsterminologie und -übersetzen
    • Übung Übersetzen von Rechtstexten: A-/B-Sprache oder C-Sprache

    Um zur Modulprüfung Fachübersetzen antreten zu können, musst du zusätzlich zu den oben aufgezählten Lehrveranstaltungen die folgenden Lehrveranstaltungen absolviert haben:

    • Übung Fachübersetzen: A-/B-Sprache
    • Übung Fachübersetzen: C-Sprache
    • Praktikum Fachübersetzen

    Um zur Modulprüfung Literaturübersetzen antreten zu können, musst du zusätzlich zu den oben aufgezählten Lehrveranstaltungen die folgenden Lehrveranstaltungen absolviert haben:

    • Übung Literarisches Übersetzen: A-/B-Sprache
    • Übung Literarisches Übersetzen: C-Sprache
    • Praktikum Literaturübersetzen

    Wahl der Prüfer*innen

    Für deine Modulprüfung brauchst du drei Prüfer*innen. Du setzt dich mit ihnen in Kontakt und vereinbarst einen Termin für die Modulprüfung (meistens in den Prüfungswochen des Semesters).

    Anmeldung

    Du musst bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung alle Voraussetzungen, die zum Antritt zur jeweiligen Modulprüfung erforderlich sind, erfüllen.

    Anmeldefristen

    Die Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft und über Aushänge am Zentrum für Translationswissenschaft bekanntgegeben. Bitte beachte, dass die Anmeldefrist immer lange vor dem eigentlichen Prüfungstermin endet und melde dich rechtzeitig an.

    Anmeldeformular

    Das Anmeldeformular für die Modulprüfung findest du online auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft sowie in Papierform im Vorraum des Studienservicecenters. Das Formular musst du vollständig ausfüllen und gemeinsam mit deinem aktuellen Studienbuchblatt, deinem aktuellen Sammelzeugnis (auf dem alle Noten, die für die Modulprüfung als Voraussetzung gelten, eingetragen sein müssen) und eventuellen Anerkennungsbescheiden zum Studienservicecenter bringen. Bitte wirf das Formular und die anderen Dokumente nicht einfach in den Postkasten des Studienservicecenters, sondern erledige die Anmeldung persönlich. Auf dem Formular musst du deine persönlichen Daten angeben und für jede aufgelistete Lehrveranstaltung die Note, das Datum und die Lehrperson eintragen.

    Prüfungstermine

    Die Modulprüfungen werden dreimal pro Semester angeboten: kurz vor Beginn des Semesters, in der Mitte des Semesters und gegen bzw. kurz nach dem Ende des Semesters. Die genauen Prüfungstermine sowie die jeweiligen Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft bekannt gegeben.

    Wiederholungsmöglichkeiten

    Wenn du bei deinem ersten Antritt in mehr als einer Sprache negativ benotet wirst, musst du die gesamte Modulprüfung in allen Sprachen wiederholen. Wenn du bei deinem ersten schriftlichen Antritt in einer einzigen Sprache negativ benotet wirst, musst du nur in dieser Sprache die schriftliche Prüfung wiederholen. Insgesamt kannst du schriftlich maximal viermal pro Sprache antreten. Wenn du zum vierten Mal zur Modulprüfung antrittst, erfolgt die Prüfung kommissionell. Das bedeutet, dass dann mehrere Personen die Prüfung der jeweiligen Sprachen kontrollieren.

    Wenn du möchtest, kannst du beantragen, dass schon dein dritter Antritt kommissionell geprüft wird (wende dich dazu bitte an die Personen, die dich bei der Modulprüfung prüfen werden).

    Wenn du viermal zur Modulprüfung bzw. zu einem Teil der Modulprüfung angetreten bist und sie bzw. einen Teil viermal nicht bestanden hast, wirst du für das Studium Übersetzen mit allen Sprachkombinationen an der Universität Wien gesperrt. Das bedeutet, dass du nach dem Datum, das als Prüfungstermin für deinen 4. Antritt zur Modulprüfung gilt, keine Prüfungen mehr aus dem Studium Übersetzen ablegen kannst und du dich nicht mehr neu für Übersetzen inskribieren kannst, auch mit einer anderen Sprachkombination nicht. Solltest du bereits vorher mehrere Studien Übersetzen studiert haben, werden alle diese Studien gesperrt. Das gilt übrigens für jede Prüfung im Studium, nicht nur für die Modulprüfung.

    Prüfer*innenwechsel

    Wenn du bei der Modulprüfung negativ benotet wirst, kannst du einen Antrag auf Prüfer*innenwechsel stellen. Wenn du einmal von einer bestimmten Lehrperson negativ benotet wurdest, musst du den Antrag begründen. Wenn du zweimal oder öfter von derselben Lehrperson negativ benotet wurdest, wird dem Antrag ohne Begründung stattgegeben.

    Das Formular für den Antrag auf Prüfer*innenwechsel findest du auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft. Du musst den Antrag vor Ende der jeweiligen Anmeldefrist für die Modulprüfung beim Studienservicecenter abgeben.

    Ablauf der Prüfung

    Prüfung Fachübersetzen

    Die Modulprüfung Fachübersetzen besteht aus einer schriftlich zu dokumentierenden übersetzungsvorbereitenden Einarbeitung, einer zweiteiligen Klausurarbeit sowie einer mündlichen Defensio. Die schriftliche Prüfung wird in kombinierter Form von Projekt- und Klausurarbeit durchgeführt.

    Drei Wochen vor dem Klausurtermin erhältst du einen Text in der A-, B- und C-Sprache mit jeweils einem Übersetzungsauftrag versehen. Die Länge der Texte beträgt zirka 20 Normseiten. Das Fachgebiet der Textinhalte orientiert sich am Fachschwerpunkt des jeweiligen Semesters. Bis zum Termin der Klausur musst du eine schriftliche Auftragsanalyse und eine Recherchedokumentation erstellen, die du gemeinsam mit der Klausurarbeit abgibst.

    In der Klausurarbeit selbst übersetzt du jeweils einen Textausschnitt aus den zuvor bereitgestellten Texten. Die Klausur besteht dabei aus zwei Teilen:

    • Übersetzung eines Textausschnitts von zirka 1500 Zeichen innerhalb von drei Stunden aus der B-Sprache in die A-Sprache und umgekehrt
    • Übersetzung eines Textausschnitts von zirka 1500 Zeichen innerhalb von eineinhalb Stunden aus der C-Sprache ins Deutsche

    Spätestens zwei Wochen nach der positiven Beurteilung der schriftlichen Arbeiten hast du deine mündliche Defensio, wo du im Rahmen eines Prüfungsgesprächs eine 15- bis 20-minütige Produktargumentation deiner Übersetzungen beider schriftlichen Prüfungsteile hältst.

    Prüfung Literaturübersetzen

    Die Modulprüfung Literaturübersetzen besteht aus zwei schriftlichen und zwei mündlichen Teilen.

    Die schriftliche Prüfung wird in Form von Übersetzungsprojekten durchgeführt. Diese umfassen die schriftliche Aufgabenstellung in Form eines Übersetzungsauftrags, die Analyse des Auftrags, die Übersetzung des gewählten Textes sowie eine Produktargumentation.

    Du hast vier Wochen Zeit, die vorbereitenden Bücher und Texte zu lesen und die Übersetzungen zu erstellen. Du kannst selbst Texte vorschlagen, wende dich dazu bitte an die Personen, die dich prüfen. Bei Büchern achte bitte darauf, dass du den Lektüreumfang im vorgegebenen Zeitrahmen gemeinsam mit den gestellten Aufgaben bewältigen kannst.

    Schriftliche Prüfungsteile:

    • Übersetzung eines zirka 10 Normseiten langen literarischen Textes aus der B-Sprache in die A-Sprache unter Berücksichtigung des Lehrangebots.
    • Übersetzung eines zirka 9 Normseiten langes Sach(buch)textes aus der C-Sprache ins Deutsche.

    Mündliche Prüfungsteile: Die mündlichen Prüfungsteile beziehen sich auf die Projekte der schriftlichen Modulprüfung und setzen diese mit gezielten Fragestellungen und einer Diskussion der schriftlichen Übersetzungen fort. Spätestens zwei Wochen nach der positiven Beurteilung der schriftlichen Arbeiten verteidigst du deine Übersetzungen in Form einer 30- bis 40-minütigen Defensio.

    erlaubte Hilfsmittel

    Bei den Modulprüfungen für Übersetzen sind bis auf fertige Übersetzungen alle Hilfsmittel zugelassen.

    Korrektur und Benotung

    Bei der Benotung der Modulprüfung wird darauf geachtet, ob du alle Fähigkeiten, die für professionelles Übersetzen erforderlich sind, situations- und auftragsgerecht einsetzen kannst und die von dir produzierten Texte den Kriterien professioneller Übersetzungen gerecht werden. Die Benotung der schriftlichen Teile erfährst du via Univis. Ob du den mündlichen Teil bestanden hast oder nicht, wird dir direkt nach der mündlichen Prüfung mitgeteilt.

    mehrere Sprachkombinationen

    Wenn du Übersetzen mit mehreren Sprachkommunikationen studierst, musst du die Modulprüfung einmal komplett im Rahmen einer Sprachkombination absolvieren und brauchst dann in jeder weiteren Sprache nur noch zu den Teilen in dieser Sprache anzutreten.

    Rechtsterminologie und -übersetzen

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