Diese Informationen stammen von der Website der Studienvertretung Translation: www.stv-translation.at

Modulprüfung

Diese Seite drucken

Die Modulprüfung im Masterstudium Dolmetschen ist abhängig vom jeweiligen Schwerpunkt anders aufgebaut.

Inhaltsverzeichnis

[Verbergen]

    zuletzt aktualisiert am 30. Juli 2011

    Voraussetzungen

    Um zur Modulprüfung Konferenzdolmetschen antreten zu können, musst du die folgenden Lehrveranstaltungen absolviert haben:

    • Vorlesung Einführung in die Dolmetschwissenschaft
    • Vorlesung Berufskunde: Dolmetschen
    • Vorlesung Institutionelle Kommunikation
    • Übung Basiskompetenz Dolmetschen
    • Übung Stimmbildung, Sprechtraining, Rhetorik
    • sechs Übungen Simultandolmetschen
    • fünf Übungen Konsekutivdolmetschen
    • Praktikum Konferenzdolmetschen

    Um zur Modulprüfung Dialogdolmetschen antreten zu können, musst du die folgenden Lehrveranstaltungen absolviert haben:

    • Vorlesung Einführung in die Dolmetschwissenschaft
    • Vorlesung Berufskunde: Dolmetschen
    • Vorlesung Institutionelle Kommunikation
    • Übung Basiskompetenz Dolmetschen
    • Übung Stimmbildung, Sprechtraining, Rhetorik
    • vier Übungen Simultandolmetschen
    • sieben Übungen Konsekutivdolmetschen
    • Praktikum Dialogdolmetschen

    Wahl der Prüfer*innen

    Für deine Modulprüfung brauchst du drei Prüfer*innen. Du setzt dich mit ihnen in Kontakt und vereinbarst einen Termin für die Modulprüfung (meistens in den Prüfungswochen des Semesters).

    Anmeldung

    Du musst bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung alle Voraussetzungen, die zum Antritt zur jeweiligen Modulprüfung erforderlich sind, erfüllen.

    Anmeldefristen

    Die Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft und über Aushänge am Zentrum für Translationswissenschaft bekanntgegeben. Bitte beachte, dass die Anmeldefrist immer lange vor dem eigentlichen Prüfungstermin endet und melde dich rechtzeitig an.

    Anmeldeformular

    Das Anmeldeformular für die Modulprüfung findest du online auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft sowie in Papierform im Vorraum des Studienservicecenters. Das Formular musst du vollständig ausfüllen und gemeinsam mit deinem aktuellen Studienbuchblatt, deinem aktuellen Sammelzeugnis (auf dem alle Noten, die für die Modulprüfung als Voraussetzung gelten, eingetragen sein müssen) und eventuellen Anerkennungsbescheiden zum Studienservicecenter bringen. Bitte wirf das Formular und die anderen Dokumente nicht einfach in den Postkasten des Studienservicecenters, sondern erledige die Anmeldung persönlich. Auf dem Formular musst du deine persönlichen Daten angeben und für jede aufgelistete Lehrveranstaltung die Note, das Datum und die Lehrperson eintragen.

    Prüfungstermine

    Die Modulprüfungen werden dreimal pro Semester angeboten: kurz vor Beginn des Semesters, in der Mitte des Semesters und gegen bzw. kurz nach dem Ende des Semesters. Die genauen Prüfungstermine sowie die jeweiligen Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft bekannt gegeben.

    Wiederholungsmöglichkeiten

    Wenn du bei deinem ersten Antritt in mehr als einer Sprache negativ benotet wirst, musst du die gesamte Modulprüfung in allen Sprachen wiederholen. Wenn du bei deinem ersten schriftlichen Antritt in einer einzigen Sprache negativ benotet wirst, musst du nur in dieser Sprache die schriftliche Prüfung wiederholen. Wenn du zum vierten Mal zur Prüfung antrittst, erfolgt die Prüfung kommissionell. Das bedeutet, dass du dann von mehreren Personen pro Sprache geprüft wirst.

    Wenn du möchtest, kannst du beantragen, dass schon dein dritter Antritt kommissionell geprüft wird (wende dich dazu bitte an die Personen, die dich bei der Modulprüfung prüfen werden).

    Wenn du viermal zur Modulprüfung bzw. zu einem Teil der Modulprüfung angetreten bist und sie bzw. einen Teil viermal nicht bestanden hast, wirst du für das Studium Dolmetschen mit allen Sprachkombinationen an der Universität Wien gesperrt. Das bedeutet, dass du nach dem Datum, das als Prüfungstermin für deinen 4. Antritt zur Modulprüfung gilt, keine Prüfungen mehr aus dem Studium Dolmetschen ablegen kannst und du dich nicht mehr neu für Dolmetschen inskribieren kannst, auch mit einer anderen Sprachkombination nicht. Solltest du bereits vorher mehrere Studien Dolmetschen studiert haben, werden alle diese Studien gesperrt. Das gilt übrigens für jede Prüfung im Studium, nicht nur für die Modulprüfung.

    Prüfer*innenwechsel

    Wenn du bei der Modulprüfung negativ benotet wirst, kannst du einen Antrag auf Prüfer*innenwechsel stellen. Wenn du einmal von einer bestimmten Lehrperson negativ benotet wurdest, musst du den Antrag begründen. Wenn du zweimal oder öfter von derselben Lehrperson negativ benotet wurdest, wird dem Antrag ohne Begründung stattgegeben.

    Das Formular für den Antrag auf Prüfer*innenwechsel findest du auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft. Du musst den Antrag vor Ende der jeweiligen Anmeldefrist für die Modulprüfung beim Studienservicecenter abgeben.

    Ablauf der Prüfung

    Prüfung Konferenzdolmetschen

    Die Modulprüfung Konferenzdolmetschen besteht aus drei mündlichen Prüfungsteilen, es treten immer mehrere Studierende nacheinander zur Prüfung an. Das Los entscheidet für jede*n zur Prüfung Antretende*n über die Wahl der drei Prüfungsteile aus der folgenden Auswahl:

    • Konsekutivdolmetschen aus A- in B-Sprache
    • Konsekutivdolmetschen aus B- in A-Sprache
    • Simultandolmetschen aus A- in B-Sprache
    • Simultandolmetschen aus B- in A-Sprache
    • Konsekutivdolmetschen aus C-Sprache ins Deutsche
    • Simultandolmetschen aus C-Sprache ins Deutsche

    Die Auswahl der Prüfungsteile ist nur dann gültig, wenn jede der drei möglichen Sprachrichtung und jeder Dolmetschmodus mindestens einmal vorkommen. Sollten die ersten beiden durch das Los bestimmten Prüfungsteile also auf den gleichen Modus gefallen sein, ist der dritte Prüfungsteil in der noch verbleibenden Sprachrichtung im jeweils anderen Modus zu absolvieren.

    Die Rededauer eines Textes für einen Prüfungsteil Konsekutivdolmetschen beträgt fünf bis zehn Minuten, die Rededauer eines Textes für einen Prüfungsteil Simultandolmetschen beträgt zehn bis fünfzehn Minuten.

    Wenn Deutsch nicht deine A-Sprache ist, kannst du statt des Prüfungsteils der Modulprüfung Konferenzdolmetschen mit deiner C-Sprache den Prüfungsteil der Modulprüfung Fachübersetzen in der C-Sprache absolvieren.

    Prüfung Dialogdolmetschen

    Die Modulprüfung Dialogdolmetschen besteht aus vier mündlichen Prüfungsteilen, zwei Dolmetschungen und zwei Evaluierungen:

    • Dialogdolmetschen aus der A-Sprache in die B-Sprache und umgekehrt (40 bis 50 Minuten)
    • Dialogdolmetschen aus der C-Sprache ins Deutsche und umgekehrt (30 bis 40 Minuten)
    • zweimalige Evaluierung der eigenen und/oder einer fremden Dolmetschleistung im Dialog mit der Prüfungskommission

    Die Gesprächsequenzen reichen von einzelnen Sätzen bis zu Redeeinheiten von bis zu fünf Minuten. Neben Konsekutivdolmetschen als Grundform sind auch simultane Formen wie Vom-Blatt-Dolmetschen und Flüsterdolmetschen in der Prüfung enthalten.

    erlaubte Hilfsmittel

    Bei den Modulprüfungen für das Studium Dolmetschen darfst du von dir während der Prüfung erstellte Notizen verwenden.

    Korrektur und Benotung

    Bei der Benotung der Modulprüfung wird darauf geachtet, ob du alle Fähigkeiten, die für professionelles Dolmetschen erforderlich sind, situations- und auftragsgerecht einsetzen kannst. Ob du bestanden hast oder nicht, wird dir direkt nach der Prüfung mitgeteilt.

    mehrere Sprachkombinationen

    Wenn du Dolmetschen mit mehreren Sprachkommunikationen studierst, musst du die Modulprüfung einmal komplett im Rahmen einer Sprachkombination absolvieren und brauchst dann in jeder weiteren Sprache nur noch zu den Teilen in dieser Sprache antreten.

    Nach oben