Diese Informationen stammen von der Website der Studienvertretung Translation: www.stv-translation.at
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die PIK-Prüfung vom Bachelorstudium 2011. Falls du das Bachelorstudium 2007 studierst, interessieren dich wahrscheinlich eher die Informationen zur PIK-Prüfung im Bachelorstudium 2007.
PIK-Prüfung (2011)
Die PIK-Prüfung des Bachelorstudiums 2011 ist die schriftliche Modulprüfung des Moduls „Translatorische Basiskompetenz 2“, bei der deine transkulturelle Textkompetenz in all deinen Arbeitssprachen getestet wird.
zuletzt aktualisiert am 26. Oktober 2011
Voraussetzungen
Die PIK-Prüfung ist Teil des Moduls Translatorische Basiskompetenz 2, du musst also die Voraussetzungen, die für dieses Modul gelten, erfüllen, ehe du zur PIK-Prüfung antreten kannst. Das heißt, du musst bereits die Modulgruppe Studieneingangs- und Orientierungsphase sowie die Module Sprache und Kommunkation: B-Sprache und Sprache und Kommunikation C-Sprache abgeschlossen haben.
Es wird empfohlen, dass du bereits das Modul Translatorische Basiskompetenz 1 abgeschlossen hast, ehe du zur PIK-Prüfung antrittst. Außerdem raten wir dir, die Module Kultur und Kommunikation – Basis, Kultur und Kommunikation – Vertiefung, Text und Diskurs – Basis und Text und Diskurs – Vertiefung vor dem Antritt zur PIK-Prüfung zu absolvieren.
Im besten Fall absolvierst du in einem Semester das Modul Translatorische Basiskompetenz 1 (klarerweise nicht als einziges Modul in diesem Semester), besuchst dann im folgenden Semester (unter anderem) die Lehrveranstaltungen des Moduls Translatorische Basiskompetenz 2 und trittst am Ende dieses Semesters zur PIK-Prüfung an.
Anmeldung
Du musst bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung alle Voraussetzungen, die zum Antritt zur PIK-Prüfung erforderlich sind, erfüllen.
Anmeldefristen
Die Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft und über Aushänge am Zentrum für Translationswissenschaft bekanntgegeben. Bitte beachte, dass die Anmeldefrist immer lange vor dem eigentlichen Prüfungstermin endet und melde dich rechtzeitig an.
Anmeldeformular
Das PIK-Anmeldeformular findest du bald online auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft sowie in Papierform beim Studienservicecenter. Das Formular musst du vollständig ausfüllen und gemeinsam mit deinem aktuellen Studienbuchblatt, deinem aktuellen Sammelzeugnis (auf dem alle Noten, die für die PIK-Prüfung als Voraussetzung gelten, eingetragen sein müssen) und eventuellen Anerkennungsbescheiden zum Studienservicecenter bringen. Bitte wirf das Formular und die anderen Dokumente nicht einfach in den Postkasten des Studienservicecenters, sondern erledige die Anmeldung persönlich. Auf dem Formular musst du deine persönlichen Daten angeben und für jede aufgelistete Lehrveranstaltung die Note, das Datum und die Lehrperson eintragen. Außerdem musst du auswählen (ankreuzen), in welchen Sprachen du zur PIK antreten möchtest. Du kannst bei einem PIK-Termin in einer, zwei oder drei Sprachen antreten.
Bitte verwechsle das Anmeldeformular nicht mit dem Anmeldeformular für die Anmeldung zur PIK-Prüfung vom Bachelorstudium 2007, auf dem die Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums 2007 aufgelistet sind, die im Rahmen dieses Studiums als Voraussetzung für den Antritt zur PIK-Prüfung gelten.
Prüfungstermine
Die PIK-Prüfung wird dreimal pro Semester angeboten: kurz vor Beginn des Semesters, in der Mitte des Semesters und gegen bzw. kurz nach dem Ende des Semesters. Die genauen Prüfungstermine sowie die jeweiligen Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft und über Aushänge am Zentrum für Translationswissenschaft bekanntgegeben.
Wiederholungsmöglichkeiten
Wenn du bei deinem ersten schriftlichen Antritt in zwei oder drei Sprachen negativ benotet wirst, musst du die gesamte PIK-Prüfung in allen Sprachen wiederholen. Wenn du bei deinem ersten Antritt in einer Sprache negativ benotet wirst, musst du nur in dieser Sprache die Prüfung wiederholen. Insgesamt kannst du maximal viermal pro Sprache antreten. Wenn du zum vierten Mal zur PIK-Prüfung antrittst, erfolgt die Prüfung kommissionell. Das bedeutet, dass dein Text dann von mehreren Personen kontrolliert wird.
Wenn du möchtest, kannst du beantragen, dass schon dein dritter Antritt kommissionell geprüft wird (wende dich dazu bitte an die Personen, die die PIK-Prüfung in den jeweiligen Sprachen korrigieren).
Wenn du viermal zur PIK-Prüfung bzw. zu einem Teil der PIK-Prüfung angetreten bist und sie bzw. einen Teil viermal nicht bestanden hast, wirst du für das Studium Transkulturelle Kommunikation mit allen Sprachkombinationen an der Universität Wien gesperrt. Das bedeutet, dass du nach dem Datum, das als Prüfungstermin für deinen 4. PIK-Antritt gilt, keine Prüfungen mehr aus dem Studium Transkulturelle Kommunikation ablegen kannst und du dich nicht mehr neu für Transkulturelle Kommunikation inskribieren kannst, auch mit einer anderen Sprachkombination nicht. Solltest du bereits vorher mehrere Studien Transkulturelle Kommunikation studiert haben, werden alle diese Studien gesperrt. Das gilt übrigens für jede Prüfung im Studium, nicht nur für die PIK-Prüfung.
Prüfer*innenwechsel
Wenn du bei der PIK-Prüfung negativ benotet wirst, kannst du einen Antrag auf Prüfer*innenwechsel stellen. Wenn du einmal von einer bestimmten Lehrperson negativ benotet wurdest, musst du den Antrag begründen. Wenn du zweimal oder öfter von derselben Lehrperson negativ benotet wurdest, wird dem Antrag ohne Begründung stattgegeben.
Das Formular für den Antrag auf Prüfer*innenwechsel findest du auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft. Du musst den Antrag vor Ende der jeweiligen Anmeldefrist für die PIK-Prüfung beim Studienservicecenter abgeben.
Modellprüfungen
Bereits verwendete PIK-Prüfungen findest du bei den Downloads dieser Seite.
Ablauf der Prüfung und Prüfungsformat
Die PIK-Prüfung des Bachelorstudiums 2011 besteht aus drei schriftlichen Prüfungsteilen:
Die PIK-Prüfung besteht aus einem Text auf Deutsch (ca. 800 Wörter) und drei unterschiedlichen Textaufträgen, jeweils einer für eine deiner Arbeitssprachen. Die Prüfungszeit beträgt vier Stunden. Deine Zieltexte in deinen Arbeitssprachen sollen jeweils ungefähr 250 Wörter lang sein und dem jeweiligen Auftrag entsprechen. Du musst also dein Wissen über Ausgangstextanalyse, Auftragsanalyse, Zieltextanalyse, deine Kulturkompetenz und Textkompetenz sowie natürlich deine sprachlichen Fähigkeiten anwenden, um möglichst fehlerfreie Texte zu verfassen, die den jeweiligen Aufträgen gerecht werden.
Es gibt für die PIK-Prüfungen einen Sitzplan, der am Prüfungstag vor dem entsprechenden Hörsaal aushängt. Bitte sieh zuerst nach, wo du sitzt und betritt erst dann den Hörsaal. Auf deinem Platz befinden sich dann bereits alle Prüfungsdeckblätter und Prüfungsblätter. Auf den Prüfungsdeckblättern kannst du sehen, wer deine schriftliche Prüfung korrigieren wird. Falls du mehr Prüfungsblätter brauchst, kannst du dich an die Prüfungsaufsicht wenden.
erlaubte Hilfsmittel
Bei der PIK-Prüfung darfst du pro Sprache jeweils ein zweisprachiges und zwei einsprachige Wörterbücher in Papierform verwenden. Ein Wörterbuch in mehreren Bänden (zum Beispiel ein zweisprachiges Wörterbuch mit einem Band Deutsch–Englisch und einem Band Englisch–Deutsch) gilt dabei als ein Wörterbuch.
Für Chinesisch und Japanisch sind auch elektronische Wörterbücher und Handys mit entsprechender (Wörterbuch-)Anwendung erlaubt. Bei der Benutzung von Handys musst du allerdings damit rechnen, dass du die SIM-Karte abgeben musst.
Korrektur und Benotung
Die Korrekturfrist für die PIK-Prüfung beträgt vier Wochen. Spätestens vier Wochen nach dem Prüfungstermin der PIK-Prüfung solltest du also wissen, ob du die einzelnen Prüfungsteile bestanden hast.
Bei der Benotung wird neben sprachlicher Korrektheit vor allem auf die Adäquatheit des Textes bezogen auf den Auftrag im Allgemeinen und das Zielpublikum im Besonderen geachtet, also auf Informationsauswahl, Textsorte, Stil etc. Einen Beurteilungsraster für die PIK-Prüfung findest du bei den Downloads dieser Seite.
Die Gesamtnote der PIK-Prüfung setzt sich aus den drei Noten der schriftlichen Prüfungsteile zusammen.
mehrere Sprachkombinationen
Wenn du Transkulturelle Kommunikation mit mehreren Sprachkommunikationen studierst, musst du die PIK-Prüfung einmal komplett im Rahmen einer Sprachkombination absolvieren und brauchst dann in jeder weiteren Sprache nur noch zum Prüfungsteil in dieser Sprache antreten. Bei einem Prüfungstermin kannst du immer nur in maximal drei Sprachen antreten.
Prüfer*innen
Als Prüfer*innen für die PIK-Prüfung fungieren Lehrende der Lehrveranstaltungen Textsorten, Textqualität, Textwirkung, Textkompetenz und Translatorische Basiskompetenz der jeweiligen Sprachen. Eine Auflistung der aktuellen Prüfer*innen findest du auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft.
Downloads
Hier findest du wichtige Dokumente zum Bereich PIK-Prüfung zum Download. Klicke auf ein Dokument, um es herunterzuladen.
- PIK-Beurteilungsraster
Ein Raster, auf Basis dessen die bei der PIK produzierten Zieltexte benotet werden. Zuletzt aktualisiert am 8. März 2012
- PIK-Prüfung vom April 2012
- PIK-Prüfung vom März 2012
- PIK-Prüfung vom Jänner 2012
- PIK-Prüfung vom November 2011
- PIK-Prüfung vom Oktober 2011
- PIK-Prüfung vom Juni 2011
- PIK-Prüfung vom Mai 2011
- PIK-Prüfung vom März 2011
- PIK-Prüfung vom Jänner 2011
- PIK-Prüfung vom November 2010
- PIK-Prüfung vom September 2010
- PIK-Prüfung vom Juni 2010
- PIK-Prüfung vom April 2010
- PIK-Prüfung vom März 2010
- PIK-Prüfung vom Jänner 2010
- PIK-Prüfung vom Dezember 2009
- PIK-Prüfung vom September 2009
- PIK-Prüfung vom April 2009
- PIK-Prüfung vom Februar 2009
- PIK-Prüfung vom September 2008
- PIK-Prüfung vom April 2008
- PIK-Prüfung vom Februar 2008

