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PIK-Prüfung (2007)

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Die PIK-Prüfung des Bachelorstudiums 2007 ist eine schriftliche und mündliche Prüfung, bei der deine transkulturelle Text- und Kommunikationskompetenz in all deinen Arbeitssprachen getestet wird. Die PIK-Prüfung ist keine Abschlussprüfung für das Bachelorstudium, du solltest sie also absolvieren, sobald du alle Voraussetzungen erfüllst.

Inhaltsverzeichnis

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    zuletzt aktualisiert am 1. April 2012

    Voraussetzungen

    Um zur PIK-Prüfung antreten zu können, musst du alle Lehrveranstaltungen, die im Studienplan vor dem Modul „Intra- und transkulturelle Kommunikation – Prüfung“ angeführt sind, positiv absolviert haben. Das sind die folgenden Lehrveranstaltungen:

    • VO Einführung ins Studium
    • VO Transkulturelle Kommunikation: Theorie und Praxis
    • VO Translationsrelevante Sprachwissenschaft
    • VO Grammatik im Kontext: B-Sprache und C-Sprache
    • UE Grammatik im Kontext: B-Sprache und C-Sprache
    • UE Lesekompetenz und Textproduktion: B-Sprache und C-Sprache
    • UE Hörkompetenz und Textproduktion: B-Sprache und C-Sprache
    • UE Mündliche Kommunikation: B-Sprache und C-Sprache
    • VO Präsentationstechniken
    • VO Medienkompetenz
    • VO Global English and International Communication
    • VO Transkulturelle Kommunikation: Probleme und Lösungsansätze
    • VO Einführung in die Textanalyse
    • VO Einführung in die Translationswissenschaft
    • VO Transkulturelle Kommunikation: Unternehmenskommunikation, Marketingkommunikation
    • VO Translatorische Methodik
    • UE Translatorische Methodik
    • VO Kulturkompetenz 2: A-Sprache
    • VO Kulturkompetenz 1: B-Sprache und C-Sprache
    • VO Kulturkompetenz 2: B-Sprache und C-Sprache
    • UE Kulturkompetenz: B-Sprache und C-Sprache
    • UE Kultur- und textbezogene Wortschatzarbeit: B-Sprache und C-Sprache
    • UE Textkompetenz: A-Sprache Übung Textkompetenz: Deutsch A-Sprache (nur für Studierende mit Deutsch als A-Sprache)
    • UE Textkompetenz 2 (schriftlich): A-Sprache (nur für Studierende mit einer anderen A-Sprache als Deutsch)
    • UE Textkompetenz 1: B-Sprache und C-Sprache
    • UE Textkompetenz 2 (mündlich): B-Sprache und C-Sprache
    • UE Textkompetenz 2 (schriftlich): B-Sprache und C-Sprache
    • UE Translatorische Basiskompetenz: A-/B-Sprache, dreimal
    • UE Translatorische Basiskompetenz: C-Sprache, dreimal

    Anmeldung

    Du musst bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung alle Voraussetzungen, die zum Antritt zur PIK-Prüfung erforderlich sind, erfüllen.

    Anmeldefristen

    Die Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft und über Aushänge am Zentrum für Translationswissenschaft bekanntgegeben. Bitte beachte, dass die Anmeldefrist immer lange vor dem eigentlichen Prüfungstermin endet und melde dich rechtzeitig an.

    Anmeldeformular

    Das PIK-Anmeldeformular findest du online auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft sowie in Papierform beim Studienservicecenter. Das Formular musst du vollständig ausfüllen und gemeinsam mit deinem aktuellen Studienbuchblatt, deinem aktuellen Sammelzeugnis (auf dem alle Noten, die für die PIK-Prüfung als Voraussetzung gelten, eingetragen sein müssen) und eventuellen Anerkennungsbescheiden zum Studienservicecenter bringen. Bitte wirf das Formular und die anderen Dokumente nicht einfach in den Postkasten des Studienservicecenters, sondern erledige die Anmeldung persönlich. Auf dem Formular musst du deine persönlichen Daten angeben und für jede aufgelistete Lehrveranstaltung die Note, das Datum und die Lehrperson eintragen. Außerdem musst du auswählen (ankreuzen), in welchen Sprachen du zur PIK antreten möchtest. Du kannst bei einem PIK-Termin in einer, zwei oder drei Sprachen antreten.

    Prüfungstermine

    Die PIK-Prüfung wird dreimal pro Semester angeboten: kurz vor Beginn des Semesters, in der Mitte des Semesters und gegen bzw. kurz nach dem Ende des Semesters. Die genauen Prüfungstermine sowie die jeweiligen Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft und über Aushänge am Zentrum für Translationswissenschaft bekanntgegeben.

    Wiederholungsmöglichkeiten

    Wenn du bei deinem ersten schriftlichen Antritt in zwei oder drei Sprachen negativ benotet wirst, musst du die gesamte schriftliche PIK-Prüfung in allen Sprachen wiederholen. Wenn du bei deinem ersten schriftlichen Antritt in einer Sprache negativ benotet wirst, musst du nur in dieser Sprache die schriftliche Prüfung wiederholen. Insgesamt kannst du schriftlich maximal viermal pro Sprache antreten. Wenn du zum vierten Mal schriftlich zur PIK-Prüfung antrittst, erfolgt die Prüfung kommissionell. Das bedeutet, dass dein Text dann von mehreren Personen kontrolliert wird.

    Auch zum mündlichen Teil der PIK-Prüfung kannst du maximal viermal antreten. Der vierte Antritt erfolgt kommissionell, das bedeutet, dass mehrere Prüfer*innen die mündliche Prüfung durchführen. Wenn du einmal mündlich in einer Sprache angetreten bist und negativ benotet wurdest, kannst du die Sprache für den mündlichen Teil der PIK-Prüfung nicht mehr ändern.

    Wenn du möchtest, kannst du beantragen, dass schon dein dritter Antritt kommissionell geprüft wird (wende dich dazu bitte an die Personen, die die PIK-Prüfung in den jeweiligen Sprachen korrigieren).

    Wenn du viermal zur PIK-Prüfung bzw. zu einem Teil der PIK-Prüfung angetreten bist und sie bzw. einen Teil viermal nicht bestanden hast, wirst du für das Studium Transkulturelle Kommunikation mit allen Sprachkombinationen an der Universität Wien gesperrt. Das bedeutet, dass du nach dem Datum, das als Prüfungstermin für deinen 4. PIK-Antritt gilt, keine Prüfungen mehr aus dem Studium Transkulturelle Kommunikation ablegen kannst und du dich nicht mehr neu für Transkulturelle Kommunikation inskribieren kannst, auch mit einer anderen Sprachkombination nicht. Solltest du bereits vorher mehrere Studien Transkulturelle Kommunikation studiert haben, werden alle diese Studien gesperrt. Das gilt übrigens für jede Prüfung im Studium, nicht nur für die PIK-Prüfung.

    Prüfer*innenwechsel

    Wenn du bei der PIK-Prüfung negativ benotet wirst, kannst du einen Antrag auf Prüfer*innenwechsel stellen. Wenn du einmal von einer bestimmten Lehrperson negativ benotet wurdest, musst du den Antrag begründen. Wenn du zweimal oder öfter von derselben Lehrperson negativ benotet wurdest, wird dem Antrag ohne Begründung stattgegeben.

    Das Formular für den Antrag auf Prüfer*innenwechsel findest du auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft. Du musst den Antrag vor Ende der jeweiligen Anmeldefrist für die PIK-Prüfung beim Studienservicecenter abgeben.

    Modellprüfungen

    Bereits verwendete PIK-Prüfungen findest du bei den Downloads dieser Seite.

    Ablauf der Prüfung und Prüfungsformat

    Die PIK-Prüfung besteht grundsätzlich aus drei schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sobald du alle drei schriftlichen Teile absolviert hast, kannst du zum mündlichen Teil antreten. Sobald du dann die positive Note für den mündlichen Teil erhalten hast, hast du die PIK-Prüfung bestanden.

    (Achtung: Ab Oktober 2011 entfällt der mündliche Teil der PIK-Prüfung; jedoch nur für jene Studierende, die ab Oktober 2011 das erste mal zur schriftlichen PIK angetreten sind bzw. antreten werden.)

    schriftliche Teile

    Die schriftliche PIK-Prüfung besteht aus einem Text auf Deutsch (ca. 800 Wörter) und drei unterschiedlichen Textaufträgen, jeweils einer für eine deiner Arbeitssprachen. Die Prüfungszeit beträgt vier Stunden. Deine Zieltexte in deinen Arbeitssprachen sollen jeweils ungefähr 250 Wörter lang sein (in Chinesisch ungefähr 300 Schriftzeichen, in Japanisch ungefähr 600 Zeichen – inklusive Kanji, Hiragana, Katakana und Satzzeichen) und dem jeweiligen Auftrag entsprechen. Du musst also dein Wissen über Ausgangstextanalyse, Auftragsanalyse, Zieltextanalyse, deine Kulturkompetenz und Textkompetenz sowie natürlich deine sprachlichen Fähigkeiten anwenden, um möglichst fehlerfreie Texte zu verfassen, die den jeweiligen Aufträgen gerecht werden.

    Es gibt für die schriftlichen PIK-Prüfungen einen Sitzplan, der am Prüfungstag vor dem entsprechenden Hörsaal aushängt. Bitte sieh zuerst nach, wo du sitzt und betritt erst dann den Hörsaal. Auf deinem Platz befinden sich dann bereits alle Prüfungsdeckblätter und Prüfungsblätter. Auf den Prüfungsdeckblättern kannst du sehen, wer deine schriftliche Prüfung korrigieren wird. Falls du mehr Prüfungsblätter brauchst, kannst du dich an die Prüfungsaufsicht wenden.

    mündlicher Teil

    Du kannst den mündlichen Teil in deiner A-, B- oder C-Sprache absolvieren, aber nicht in Deutsch. Du kannst erst zum mündlichen Teil der PIK-Prüfung antreten, wenn du für alle schriftliche Teile positive Ergebnisse erhalten hast. Du musst bei der Person antreten, die deine schriftliche Prüfung korrigiert hat. Wer das ist, steht auf dem Prüfungsblatt für den schriftlichen Teil. Bitte kontaktiere die Lehrperson, um dir einen Termin für die mündliche Prüfung auszumachen.

    Du führst mit der Lehrperson, die dich prüft, ein Fachgespräch über den Auftrag, den Ausgangstext und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Gestaltung des Zieltexts der schriftlichen PIK-Prüfung, machst also eine Ausgangstext- und Auftragsanalyse. Dann argumentierst du mithilfe der Ergebnisse der Analysen deinen Zieltext und begründest die Entscheidungen, die dich zu deinem Zieltext geführt haben.

    Die mündliche Prüfung dauert ca. 20 Minuten, du hast davor ca. 10 Minuten Zeit, dich auf die Prüfung vorzubereiten.

    Bitte beachte, dass mit der PIK-Prüfung im Oktober 2011 der mündliche Teil der PIK-Prüfung wegfällt. Wenn du also im Oktober 2011 oder später zur PIK-Prüfung angetreten bist oder antreten wirst, musst du nur noch die schriftlichen Teile absolvieren.

    erlaubte Hilfsmittel

    Bei den schriftlichen Teilen der PIK-Prüfung darfst du pro Sprache jeweils ein zweisprachiges und zwei einsprachige Wörterbücher in Papierform verwenden. Ein Wörterbuch in mehreren Bänden (zum Beispiel ein zweisprachiges Wörterbuch mit einem Band Deutsch-Englisch und einem Band Englisch-Deutsch) gilt dabei als ein Wörterbuch. 

    Für Chinesisch und Japanisch sind auch elektronische Wörterbücher und Handys mit entsprechender (Wörterbuch-)Anwendung erlaubt. Bei der Benutzung von Handys musst du allerdings damit rechnen, dass du die SIM-Karte abgeben musst.

    Beim mündlichen Teil der PIK-Prüfung darfst du deinen für den schriftlichen Teil in der gewählten Sprache produzierten Text, die Prüfungsangabe des schriftlichen Teils sowie zusätzliche Notizen zur Textanalyse etc. verwenden. Den von dir produzierten Text erhältst du jedoch erst direkt bei der mündlichen Prüfung.

    Korrektur und Benotung

    Die Korrekturfrist für die schriftlichen Teile beträgt vier Wochen. Spätestens vier Wochen nach dem Prüfungstermin der schriftlichen PIK-Prüfung solltest du also wissen, ob du die schriftlichen Teile bestanden hast.

    Bei der Benotung wird neben sprachlicher Korrektheit vor allem auf die Adäquatheit des Textes bezogen auf den Auftrag im Allgemeinen und das Zielpublikum im Besonderen geachtet, also auf Informationsauswahl, Textsorte, Stil etc. Einen Beurteilungsraster für die schriftlichen Texte findest du bei den Downloads dieser Seite.

    Bei der Benotung des mündlichen Teils wird vor allem darauf geachtet, ob du dich in der gewählten Sprache gut mündlich ausdrücken kannst, mit der entsprechenden Fachterminologie vertraut bist, den Ausgangstext und Zieltext sowie den Auftrag analysieren und deine Entscheidungen begründen kannst. Ob du bestanden hast oder nicht, wird dir meist direkt nach der Prüfung mitgeteilt.

    Die Gesamtnote der PIK-Prüfung setzt sich aus den drei Noten der schriftlichen Prüfung (3 × 25 %) und der Note der mündlichen Prüfung (25 %) zusammen.

    mehrere Sprachkombinationen

    Wenn du Transkulturelle Kommunikation mit mehreren Sprachkommunikationen studierst, musst du die PIK-Prüfung einmal komplett im Rahmen einer Sprachkombination absolvieren und brauchst dann in jeder weiteren Sprache nur noch zum schriftlichen Teil in dieser Sprache antreten. Bei einem Prüfungstermin für den schriftlichen Teil kannst du immer nur in maximal drei Sprachen antreten.

    Prüfer*innen

    Als Prüfer*innen für die PIK-Prüfung fungieren Lehrende der Übungen Textkompetenz und Translatorische Basiskompetenz der jeweiligen Sprachen. Eine Auflistung der aktuellen Prüfer*innen findest du auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft.

    nicht als Abschlussprüfung

    Bitte plane die PIK-Prüfung des Bachelorstudiums 2007 nicht als allerletzte Prüfung in deiner Studienplanung ein. Da die Anmeldefrist bereits mehrere Wochen vor dem Prüfungstermin endet und du zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits alle Voraussetzungen erfüllen musst, absolviere bitte alle notwendigen Lehrveranstaltungen spätestens vor deinem letzten Semester. Wenn du Lehrveranstaltungen, die als Voraussetzung gelten, erst in deinem letzten Semester absolvierst, kannst du dich frühestens nach dem Ende dieses Semesters zur PIK-Prüfung anmelden und die Prüfung erst im folgenden Semester absolvieren – du kannst dann also dein Studium erst nach einem weiteren Semester abschließen und musst ein Semester lang nur für die PIK-Prüfung für Transkulturelle Kommunikation inskribiert sein.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Alle Antworten anzeigen

    Klicke auf eine Frage, um die Antwort anzuzeigen.

    • Was ist die PIK-Prüfung?

      Antwort anzeigen

      Die PIK-Prüfung ist eine schriftliche und mündliche Prüfung, bei der deine transkulturelle Text- und Kommunikationskompetenz in all deinen Arbeitssprachen getestet wird.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Ist die PIK eine schriftliche oder mündliche Prüfung?

      Antwort anzeigen

      Die PIK-Prüfung besteht sowohl aus einem schriftlichen als auch aus einem mündlichen Teil.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Ist die PIK-Prüfung die Abschlussprüfung des Bachelorstudiums Transkulturelle Kommunikation?

      (Nein.)

      Ausführliche Antwort anzeigen

      Bitte plane die PIK-Prüfung nicht als allerletzte Prüfung in deiner Studienplanung ein. Da die Anmeldefrist bereits mehrere Wochen vor dem Prüfungstermin endet und du zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits alle Voraussetzungen erfüllen musst, absolviere bitte alle notwendigen Lehrveranstaltungen spätestens vor deinem letzten Semester. Wenn du Lehrveranstaltungen, die als Voraussetzung gelten, erst in deinem letzten Semester absolvierst, kannst du dich frühestens nach dem Ende dieses Semesters zur PIK-Prüfung anmelden und die Prüfung erst im folgenden Semester absolvieren – du kannst dann also dein Studium erst nach einem weiteren Semester abschließen und musst ein Semester lang nur für die PIK-Prüfung für Transkulturelle Kommunikation inskribiert sein.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Welche Voraussetzungen gelten für die PIK-Prüfung?

      Antwort anzeigen

      Um zur PIK-Prüfung antreten zu können, musst du alle Lehrveranstaltungen, die im Studienplan vor dem Modul „Intra- und transkulturelle Kommunikation – Prüfung“ angeführt sind, positiv absolviert haben. Das sind die folgenden Lehrveranstaltungen:

      • Vorlesung Einführung ins Studium
      • Vorlesung Transkulturelle Kommunikation: Theorie und Praxis
      • Vorlesung Translationsrelevante Sprachwissenschaft
      • Vorlesung Grammatik im Kontext: B-Sprache und C-Sprache
      • Übung Grammatik im Kontext: B-Sprache und C-Sprache
      • Übung Lesekompetenz und Textproduktion: B-Sprache und C-Sprache
      • Übung Hörkompetenz und Textproduktion: B-Sprache und C-Sprache
      • Übung Mündliche Kommunikation: B-Sprache und C-Sprache
      • Vorlesung Präsentationstechniken
      • Vorlesung Medienkompetenz
      • Vorlesung Global English and International Communication
      • Vorlesung Praxis der Transkulturellen Kommunikation: Probleme und Lösungsansätze
      • Vorlesung Einführung in die Textanalyse
      • Vorlesung Einführung in die Translationswissenschaft
      • Vorlesung Transkulturelle Kommunikation: Unternehmenskommunikation, Marketingkommunikation
      • Vorlesung Translatorische Methodik
      • Übung Translatorische Methodik
      • Vorlesung Kulturkompetenz 2: A-Sprache
      • Vorlesung Kulturkompetenz 1: B-Sprache und C-Sprache
      • Vorlesung Kulturkompetenz 2: B-Sprache und C-Sprache
      • Übung Kulturkompetenz: B-Sprache und C-Sprache
      • Übung Kultur- und textbezogene Wortschatzarbeit: B-Sprache und C-Sprache
      • Übung Textkompetenz: A-Sprache Übung Textkompetenz: Deutsch A-Sprache (nur für Studierende mit Deutsch als A-Sprache)
      • Übung Textkompetenz 2 (schriftlich): A-Sprache (nur für Studierende mit einer anderen A-Sprache als Deutsch)
      • Übung Textkompetenz 1: B-Sprache und C-Sprache
      • Übung Textkompetenz 2 (mündlich): B-Sprache und C-Sprache
      • Übung Textkompetenz 2 (schriftlich): B-Sprache und C-Sprache
      • Übung Translatorische Basiskompetenz: A-/B-Sprache, dreimal
      • Übung Translatorische Basiskompetenz: C-Sprache, dreimal

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wann kann ich mich zur PIK-Prüfung anmelden?

      Antwort anzeigen

      Du kannst dich in der jeweiligen Anmeldefrist zur PIK-Prüfung anmelden, sobald du alle Voraussetzungen, die zum Antritt zur PIK-Prüfung erforderlich sind, erfüllt hast.

      Die Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft und über Aushänge am Zentrum für Translationswissenschaft bekannt gegeben. Bitte beachte, dass die Anmeldefrist immer lange vor dem eigentlichen Prüfungstermin endet und melde dich rechtzeitig an.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie melde ich mich zur PIK-Prüfung an?

      Antwort anzeigen

      Die Anmeldung zur PIK-Prüfung erfolgt über ein Anmeldeformular. Das PIK-Anmeldeformular findest du online auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft sowie in Papierform beim Studienservicecenter.

      Das Formular musst du vollständig ausfüllen und gemeinsam mit deinem aktuellen Studienbuchblatt, deinem aktuellen Sammelzeugnis (auf dem alle Noten, die für die PIK-Prüfung als Voraussetzung gelten, eingetragen sein müssen) und eventuellen Anerkennungsbescheiden zum Studienservicecenter bringen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wo finde ich das Anmeldeformular für die PIK-Prüfung?

      Antwort anzeigen

      Das PIK-Anmeldeformular findest du online auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft sowie in Papierform beim Studienservicecenter.

      Das Formular musst du vollständig ausfüllen und gemeinsam mit deinem aktuellen Studienbuchblatt, deinem aktuellen Sammelzeugnis (auf dem alle Noten, die für die PIK-Prüfung als Voraussetzung gelten, eingetragen sein müssen) und eventuellen Anerkennungsbescheiden zum Studienservicecenter bringen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie muss ich das PIK-Anmeldeformular ausfüllen?

      Antwort anzeigen

      Auf dem PIK-Anmeldeformular musst du deine persönlichen Daten angeben und für jede aufgelistete Lehrveranstaltung die Note, das Datum und die Lehrperson eintragen. Außerdem musst du auswählen (ankreuzen), in welchen Sprachen du zur PIK antreten möchtest.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Benötige ich außer dem Anmeldeformular zusätzliche Dokumente für die Anmeldung zur PIK-Prüfung?

      Antwort anzeigen

      Ja, du brauchst zusätzlich noch dein aktuelles Studienbuchblatt, dein aktuelles Sammelzeugnis (auf dem alle Noten, die für die PIK-Prüfung als Voraussetzung gelten, eingetragen sein müssen) und eventuelle Anerkennungsbescheide.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Kann ich das Anmeldeformular und die Dokumente in den Postkasten des Studienservicecenters werfen?

      Antwort anzeigen

      Bitte wirf das Formular und die anderen Dokumente nicht einfach in den Postkasten des Studienservicecenters, sondern erledige die Anmeldung persönlich.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Kann ich mich online oder per E-Mail zur PIK-Prüfung anmelden?

      (Nein.)

      Ausführliche Antwort anzeigen

      Nein, die Anmeldung zur PIK-Prüfung ist nur mithilfe des Anmeldformulars möglich.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • In wie vielen Sprachen kann ich bei einem PIK-Termin antreten?

      Antwort anzeigen

      Du kannst bei einem PIK-Termin in einer, zwei oder drei Sprachen antreten.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie absolviere ich die PIK-Prüfung, wenn ich mit mehreren Sprachkombinationen studiere?

      Antwort anzeigen

      Wenn du Transkulturelle Kommunikation mit mehreren Sprachkommunikationen studierst, musst du die PIK-Prüfung einmal komplett im Rahmen einer Sprachkombination absolvieren und brauchst dann in jeder weiteren Sprache nur noch zum schriftlichen Teil in dieser Sprache antreten.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Muss ich positiv absolvierte Teile der PIK-Prüfung für weitere Sprachkombinationen wiederholen?

      (Nein.)

      Ausführliche Antwort anzeigen

      Nein, wenn du die PIK-Prüfung bereits einmal komplett im Rahmen einer Sprachkombination absolviert hast, musst du nicht mehr die ganze PIK wiederholen, sondern nur noch zu dem schriftlichen Teil jener Sprachen antreten, in denen du noch nicht angetreten bist.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Woher weiß ich, wer meine schriftliche Prüfung korrigiert?

      Antwort anzeigen

      Bei der schriftlichen PIK-Prüfung liegen auf deinem Platz Prüfungsdeckblätter auf. Auf diesen Prüfungsdeckblättern steht der Name der Person, die deine schriftliche Prüfung korrigieren wird.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie viele Prüfungstermine gibt es für die PIK-Prüfung?

      Antwort anzeigen

      Die PIK-Prüfung wird dreimal pro Semester angeboten: kurz vor Beginn des Semesters, in der Mitte des Semesters und gegen bzw. kurz nach dem Ende des Semesters.

      Die Prüfungstermine und die dazugehörigen Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft und über Aushänge am Zentrum für Translationswissenschaft bekannt gegeben. Bitte beachte, dass die Anmeldefrist immer lange vor dem eigentlichen Prüfungstermin endet und melde dich rechtzeitig an.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Kann ich die schriftliche PIK-Prüfung wiederholen, wenn ich beim ersten Antritt negativ beurteilt worden bin?

      Antwort anzeigen

      Ja, du kannst die PIK-Prüfung bei einer negativen Benotung noch insgesamt dreimal wiederholen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wenn ich bei der PIK-Prüfung in einer Sprache negativ benotet werde, muss ich die gesamte PIK-Prüfung wiederholen?

      (Nein.)

      Ausführliche Antwort anzeigen

      Wenn du nur in einer Sprache negativ benotet worden bist, musst du nur in dieser Sprache die Prüfung wiederholen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wenn ich bei der PIK-Prüfung in zwei Sprachen negativ benotet werde, muss ich die gesamte PIK-Prüfung wiederholen?

      (Ja.)

      Ausführliche Antwort anzeigen

      Wenn du in zwei (oder drei) Sprachen negativ benotet worden bist, musst du die gesamte schriftliche PIK-Prüfung in allen Sprachen wiederholen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie oft kann ich zur PIK-Prüfung antreten?

      Antwort anzeigen

      Wenn du bei deinem ersten Antritt zur PIK-Prüfung negativ beurteilt wurdest, kannst du noch dreimal zur PIK-Prüfung antreten.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Was passiert bei einem vierten (letzten) schriftlichen PIK-Antritt?

      Antwort anzeigen

      Wenn du zum vierten Mal schriftlich zur PIK-Prüfung antrittst, erfolgt die Prüfung kommissionell. Das bedeutet, dass dein Text dann von mehreren Personen kontrolliert wird.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie oft kann ich zum mündlichen Teil der PIK-Prüfung antreten?

      Antwort anzeigen

      Wenn du bei deinem ersten Antritt zur mündlichen PIK-Prüfung negativ beurteilt wurdest, kannst du noch dreimal zur mündlichen PIK-Prüfung antreten. Du kannst allerdings nach deinem ersten mündlichen Antritt nicht mehr die Sprache wechseln, in der du mündlich antrittst.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Was passiert bei einem vierten (letzten) mündlichen PIK-Antritt?

      Antwort anzeigen

      Der vierte Antritt erfolgt kommissionell, das bedeutet, dass mehrere Prüfer*innen die mündliche Prüfung durchführen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Kann ich die Sprache für die mündliche PIK-Prüfung ändern, wenn ich beim ersten Antritt in dieser negativ benotet wurde?

      (Nein.)

      Ausführliche Antwort anzeigen

      Nein, wenn du einmal mündlich in einer Sprache angetreten bist und negativ benotet wurdest, kannst du die Sprache für den mündlichen Teil der PIK-Prüfung nicht mehr ändern.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Kann ich bereits meinen dritten PIK-Antritt kommissionell prüfen lassen?

      (Ja.)

      Ausführliche Antwort anzeigen

      Wenn du möchtest, kannst du beantragen, dass schon dein dritter Antritt kommissionell geprüft wird. Wende dich dazu bitte an die Personen, die die PIK-Prüfung in den jeweiligen Sprachen korrigieren.

      Eine

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Was passiert, wenn ich einen Teil der PIK auch beim vierten Antritt nicht positiv absolviere?

      Antwort anzeigen

      Wenn du viermal zur PIK-Prüfung bzw. zu einem Teil der PIK-Prüfung angetreten bist und sie bzw. einen Teil viermal nicht bestanden hast, wirst du für das Studium Transkulturelle Kommunikation mit allen Sprachkombinationen an der Universität Wien gesperrt. Das bedeutet, dass du nach dem Datum, das als Prüfungstermin für deinen 4. PIK-Antritt gilt, keine Prüfungen mehr aus dem Studium Transkulturelle Kommunikation ablegen kannst und du dich nicht mehr neu für Transkulturelle Kommunikation inskribieren kannst, auch mit einer anderen Sprachkombination nicht. Solltest du bereits vorher mehrere Studien Transkulturelle Kommunikation studiert haben, werden alle diese Studien gesperrt.

      Du kannst allerdings auf ein Studium Transkulturelle Kommunikation in Graz oder in Innsbruck wechseln. Lehrveranstaltungen, die du im Rahmen des Studiums in Wien abslviert hast, können dir nach Absprache mit den jeweiligen Studienprogrammleitungen anerkannt werden. Wenn du das Bachelorstudium dort abschließt, kannst du danach auch wieder nach Wien wechseln und eines der Masterstudien am Zentrum für Translationswissenschaft beginnen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Werden meine anderen Studien (Sprachkombinationen) gesperrt, wenn ich einen Teil der PIK aus einem meiner Studien zum vierten Mal nicht schaffe?

      Antwort anzeigen

      Wenn du eine Prüfung viermal nicht schaffst, werden alle deine Studien Transkulturelle Kommunikation gesperrt.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Welche Lehrenden sind als Prüfer*innen für die PIK-Prüfung vorgesehen?

      Antwort anzeigen

      Als Prüfer*innen für die PIK-Prüfung fungieren Lehrende der Übungen Textkompetenz und Translatorische Basiskompetenz der jeweiligen Sprachen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie kann ich meine*n Prüfer*in der PIK-Prüfung wechseln?

      Antwort anzeigen

      Wenn du bei der PIK-Prüfung negativ benotet wirst, kannst du einen Antrag auf Prüfer*innenwechsel stellen. Wenn du einmal von einer bestimmten Lehrperson negativ benotet wurdest, musst du den Antrag begründen. Wenn du zweimal oder öfter von derselben Lehrperson negativ benotet wurdest, wird dem Antrag ohne Begründung stattgegeben.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wo finde ich das Formular für den Antrag auf Prüfer*innenwechsel?

      Antwort anzeigen

      Das Formular für den Antrag auf Prüfer*innenwechsel findest du auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wann muss ich den Antrag auf Prüfer*innenwechsel abgeben?

      Antwort anzeigen

      Du musst den Antrag vor Ende der jeweiligen Anmeldefrist für die PIK-Prüfung beim Studienservicecenter abgeben.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wo finde ich alte PIK-Prüfungen oder Modellprüfungen, die ich zum Üben verwenden kann?

      Antwort anzeigen

      Bereits verwendete PIK-Prüfungen findest du bei den Downloads dieser Seite.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie ist die PIK-Prüfung aufgebaut?

      Antwort anzeigen

      Die PIK-Prüfung besteht aus drei schriftlichen Teilen und einem mündlichen Teil.

      Die schriftliche PIK-Prüfung besteht aus einem Text auf Deutsch (ca. 800 Wörter) und drei unterschiedlichen Textaufträgen, jeweils einer für eine deiner Arbeitssprachen. Die Prüfungszeit beträgt vier Stunden. Deine Zieltexte in deinen Arbeitssprachen sollen jeweils ungefähr 250 Wörter lang sein und dem jeweiligen Auftrag entsprechen. Du musst also dein Wissen über Ausgangstextanalyse, Auftragsanalyse, Zieltextanalyse, deine Kulturkompetenz und Textkompetenz sowie natürlich deine sprachlichen Fähigkeiten anwenden, um möglichst fehlerfreie Texte zu verfassen, die den jeweiligen Aufträgen gerecht werden.

      Deine Zieltexte in deinen Arbeitssprachen sollen jeweils ungefähr 250 Wörter lang sein (in Chinesisch ungefähr 300 Schriftzeichen, in Japanisch ungefähr 600 Schriftzeichen) und dem jeweiligen Auftrag entsprechen.

      Du musst dein Wissen über Ausgangstextanalyse, Auftragsanalyse, Zieltextanalyse, deine Kulturkompetenz und Textkompetenz sowie natürlich deine sprachlichen Fähigkeiten anwenden, um möglichst fehlerfreie Texte zu verfassen, die den jeweiligen Aufträgen gerecht werden.

      Die mündliche PIK-Prüfung dauert ca. 20 Minuten. Du sprichst auf Deutsch und in der gewählten Sprache mit der Lehrperson über den Ausgangstext und den Auftrag des schriftlichen Teils, machst also eine Text- und Auftragsanalyse und begründest deine Entscheidungen, die dich zu deinem Zieltext geführt haben.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie lang muss der PIK-Zieltext in Chinesisch sein?

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      Dein Zieltext in Chinesisch sollte ungefähr 300 Schriftzeichen lang sein.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie lang muss der PIK-Zieltext in Japanisch sein?

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      Dein Zieltext in Japanisch sollte ungefähr 600 Schriftzeichen (inklusive Satzzeichen) lang sein.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie lange dauert die schriftliche PIK-Prüfung?

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      Die Prüfungszeit für die schriftliche PIK-Prüfung beträgt vier Stunden.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • In welcher Sprache kann ich die mündliche PIK-Prüfung absolvieren?

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      Du kannst den mündlichen Teil der PIK-Prüfung in deiner A-, B- oder C-Sprache absolvieren, allerdings nicht in Deutsch.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Kann ich mir aussuchen, bei wem ich zur mündlichen PIK-Prüfung antrete?

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      Nein, du musst bei der Person antreten, die deine schriftliche Prüfung korrigiert hat. Ein Prüfer*innenwechsel ist frühestens nach deinem ersten mündlichen Antritt möglich.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie lange dauert die mündliche PIK-Prüfung?

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      Die mündliche PIK-Prüfung dauert ca. 20 Minuten.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Was wird bei der mündlichen PIK-Prüfung geprüft?

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      Du sprichst mit der Lehrperson über den Ausgangstext und den Auftrag des schriftlichen Teils, machst also eine Text- und Auftragsanalyse und begründest deine Entscheidungen, die dich zu deinem Zieltext geführt haben.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Darf ich Wörterbücher bei der PIK-Prüfung verwenden?

      (Ja.)

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      Bei den schriftlichen Teilen der PIK-Prüfung darfst du pro Sprache jeweils ein zweisprachiges und zwei einsprachige Wörterbücher in Papierform verwenden. Ein Wörterbuch in mehreren Bänden (zum Beispiel ein zweisprachiges Wörterbuch mit einem Band Deutsch–Englisch und einem Band Englisch–Deutsch) gilt dabei als ein Wörterbuch. Elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Darf ich elektronische Wörterbücher bei der PIK-Prüfung verwenden?

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      Elektronische Wörterbücher sind bei der PIK-Prüfung nicht erlaubt.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Welche Hilfsmittel sind für den mündlichen Teil der PIK-Prüfung erlaubt?

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      Beim mündlichen Teil der PIK-Prüfung darfst du deinen für den schriftlichen Teil in der gewählten Sprache produzierten Text, die Prüfungsangabe des schriftlichen Teils sowie zusätzliche Notizen zur Textanalyse etc. verwenden. Den von dir produzierten Text erhältst du jedoch erst direkt bei der mündlichen Prüfung.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie lange dauert es, bis die schriftliche PIK-Prüfung korrigiert wird?

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      Die Korrekturfrist für die schriftlichen Teile beträgt vier Wochen. Spätestens vier Wochen nach dem Prüfungstermin der schriftlichen PIK-Prüfung solltest du also wissen, ob du die schriftlichen Teile bestanden hast.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wann erfahre ich, ob ich die mündliche PIK-Prüfung bestanden habe?

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      Ob du den mündlichen Teil der PIK-Prüfung bestanden hast oder nicht, wird dir direkt nach der mündlichen Prüfung mitgeteilt.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Nach welchen Kriterien wird die schriftliche PIK-Prüfung benotet?

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      Bei der Benotung wird neben sprachlicher Korrektheit vor allem auf die Adäquatheit des Textes bezogen auf den Auftrag im Allgemeinen und das Zielpublikum im Besonderen geachtet, also auf Informationsauswahl, Textsorte, Stil etc.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Nach welchen Kriterien wird die mündliche PIK-Prüfung benotet?

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      Bei der Benotung des mündlichen Teils wird vor allem darauf geachtet, ob du dich in der gewählten Sprache gut mündlich ausdrücken kannst, mit der entsprechenden Fachterminologie vertraut bist, den Ausgangstext und Zieltext sowie den Auftrag analysieren und deine Entscheidungen begründen kannst.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Wie setzt sich die Gesamtnote der PIK-Prüfung zusammen?

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      Die Gesamtnote der PIK-Prüfung setzt sich aus den drei Noten der schriftlichen Prüfung (3 × 25 %) und der Note der mündlichen Prüfung (25 %) zusammen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

    • Kann ich mich auch zur PIK-Prüfung anmelden, wenn ich noch nicht alle Voraussetzungen dafür erfülle?

      (Nein.)

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      Nein, das ist nicht möglich. Du musst bereits beim Zeitpunkt der Anmeldung alle Voraussetzungen, die für den Antritt zur PIK-Prüfung gelten, erfüllen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011.

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