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Bakkalaureatsprüfung
Die Bakkalaureatsprüfung (oft auch einfach nur Bakk-Prüfung genannt) ist die Abschlussprüfung des Bakkalaureatsstudiums.
zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2011
Voraussetzungen
Bis zum Sommersemester 2010 galten alle Lehrveranstaltungen des Bakkalaureatsstudiums als Voraussetzung für den Antritt zur Bakk-Prüfung. Im Sommersemester 2010 wurden die Voraussetzungen für die Bakk-Prüfung geändert, ab sofort gelten die folgenden Lehrveranstaltungen als Voraussetzung:
Lehrveranstaltung
|
Lehrveranstaltung des Bachelorstudiums, die stattdessen absolviert werden kann |
|---|---|
| VO Einführung in die fachrelevante Sprachwissenschaft | VO Translationsrelevante Sprachwissenschaft |
| zweimal VO Einführung in Recht und Wirtschaft im internationalen Rahmen | VO Einführung in die Fachkommunikation, VO Interkulturelles Management und Diversitätsmanagement |
| VO Einführung in die interkulturelle Kommunikation | VO Transkulturelle Kommunikation: Probleme und Lösungsansätze |
| VO Einführung in studienrelevante Berufsbilder | VO Transkulturelle Kommunikation: Theorie und Praxis |
| VO Einführung in die Translationswissenschaft | |
| VO Translatorische Methodik | |
Nur für Studierende mit Deutsch als Mutter-/Bildungssprache: |
|
| VO Kommunikation Mutter-/Bildungssprache Deutsch | VO Kulturkompetenz 2: Deutsch |
| UE Textkompetenz Mutter-/Bildungssprache Deutsch | UE Textkompetenz Deutsch A-Sprache |
In der 1. und 2. Fremdsprache JEWEILS: |
|
| VO Grammatik (VO Grammatik im Kontext) | |
| UE Grammatik (UE Grammatik im Kontext) | |
| UE Hörverstehen und schriftliche Textproduktion | UE Hörkompetenz und Textproduktion |
| UE Leseverstehen und schriftliche Textproduktion | UE Lesekompetenz und Textproduktion |
| UE Mündliche Kommunikation | |
| eine Vorlesung Kulturkunde | VO Kulturkompetenz |
| eine Übung Kulturkunde | UE Kulturkompetenz |
| drei Übungen Textkompetenz | UE Textkompetenz 1 bzw. 2 (mündlich) bzw. 2 (schriftlich) |
| drei Übungen Translatorische Basiskompetenz | |
| zwei Vorlesungen aus dem Bereich der Fachsprachen | zwei Vorlesungen Fachkommunikation |
NICHT mehr vorzuweisen braucht man also:
| die freien Wahlfächer aus einer anderen Studienrichtung (8 Semesterwochenstunden) | |
| das Wahlpflichtfach als Voraussetzung für das Magisterstudium | zwei der drei folgenden Vorlesungen: VO Einführung ins Dolmetschen VO Einführung ins Literaturübersetzen VO Einführung ins Fachübersetzen |
| PS Translationswissenschaft | SE Transkulturelle Kommunikation |
| VO Methodik der Terminologie und Hilfsmittelkunde | VO Terminologie und Hilfsmittelkunde |
| VO Internationale Organisationen | VO Transkulturelle Kommunikation: Unternehmenskommunikation, Marketingkommunikation |
| die zweite Vorlesung Kulturkunde in der 1. Fremdsprache | VO Kulturkompetenz B-Sprache |
| die zweite Übung Kulturkunde in der 1. Fremdsprache | UE Kulturkompetenz B-Sprache |
| die dritte Vorlesung aus dem Bereich Fachsprachen in der 1. und 2. Fremdsprache | VO Fachkommunikation B- bzw. C-Sprache |
Bitte beachte, dass die Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums in der obigen Tabelle Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums 2007 sind.
Die Lehrveranstaltungen, die nicht mehr als Voraussetzung gelten, musst du natürlich trotzdem noch absolvieren, um das Bakkalaureatsstudium abzuschließen.
Die Änderung der Voraussetzungen ist eine von mehreren Maßnahmen, die den Einstieg in ein Masterstudium am Zentrum für Translationswissenschaft direkt nach Abschluss des Bakkalaureatsstudiums ermöglichen sollen. Bitte informiere dich über die Problematik und lies den Text zum Einstieg in ein Masterstudium am Zentrum für Translationswissenschaft nach Abschluss des Bakkalaureatsstudiums.
Anmeldung
Du musst bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung alle Voraussetzungen, die zum Antritt zur Bakk-Prüfung erforderlich sind, erfüllen.
Anmeldefristen
Die Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrumes für Translationswissenschaft und über Aushänge am Zentrum für Translationswissenschaft bekannt gegeben. Bitte beachte, dass die Anmeldefrist immer lange vor dem eigentlichen Prüfungstermin endet und melde dich rechtzeitig an.
Anmeldeformular
Das Anmeldeformular für die Bakk-Prüfung findest du online auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft sowie in Papierform im Vorraum des Studienservicecenters.
Das Formular musst du vollständig ausfüllen und gemeinsam mit deinem aktuellen Studienbuchblatt, deinem aktuellen Sammelzeugnis (auf dem alle Noten, die für die Bakk-Prüfung als Voraussetzung gelten, eingetragen sein müssen), eventuellen Anerkennungsbescheiden und eventuellen Bestätigungen der Antizipationsarbeiten zum Studienservicecenter bringen.
Auf dem Formular musst du deine persönlichen Daten angeben und für jede aufgelistete Lehrveranstaltung die Note, das Datum und die Lehrperson eintragen.
Bitte wirf das Formular und die anderen Dokumente nicht einfach in den Postkasten des Studienservicecenters, sondern erledige die Anmeldung persönlich.
Prüfungstermine
Die Bakk-Prüfung wird dreimal pro Semester angeboten: kurz vor Beginn des Semesters, in der Mitte des Semesters und gegen bzw. kurz nach dem Ende des Semesters. Die genauen Prüfungstermine sowie die jeweiligen Anmeldefristen werden auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft und über Aushänge am Zentrum für Translationswissenschaft bekanntgegeben.
Wiederholungsmöglichkeiten
Wenn du bei deinem ersten Antritt in einem Teil oder mehreren Teilen der Bakk-Prüfung negativ benotet wirst, musst du diesen Teil wiederholen. Das gilt für alle schriftlichen und mündlichen Teile. Insgesamt kannst du maximal viermal pro Sprache antreten. Wenn du zum vierten Mal zu einem Teil der Bakk-Prüfung antrittst, erfolgt die Prüfung kommissionell. Das bedeutet, dass dein Text dann von mehreren Personen kontrolliert wird bzw. dass mehrere Prüfer*innen die mündlichen Prüfung durchführen.
Wenn du möchtest, kannst du beantragen, dass schon dein dritter Antritt kommissionell geprüft wird (wende dich dazu bitte an die Personen, die für den jeweiligen Prüfungsteil der Bakk-Prüfung zuständig sind).
Wenn du viermal zur Bakk-Prüfung bzw. zu einem Teil der Bakk-Prüfung angetreten bist und sie bzw. einen Teil viermal nicht bestanden hast, wirst du für das Bakkalaureatsstudium Übersetzen und Dolmetschen (damit sind nicht die Masterstudien Übersetzen und Dolmetschen gemeint) und für das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation mit allen Sprachkombinationen an der Universität Wien gesperrt. Das bedeutet, dass du nach dem Datum, das als Prüfungstermin für deinen 4. Antritt zur Bakk-Prüfung gilt, keine Prüfungen mehr aus dem Bakkalaureatsstudium Übersetzen und Dolmetschen oder aus dem Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation ablegen kannst und dich auch nicht mehr für Transkulturelle Kommunikation inskribieren kannst – egal, mit welcher Sprachkombination. Solltest du bereits vorher mehrere Bakkalaureatsstudien Übersetzen und Dolmetschen und/oder auch das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation studiert haben, werden alle diese Studien gesperrt. Das gilt übrigens für jede Prüfung im Studium, nicht nur für die Bakk-Prüfung.
Prüfer*innenwechsel
Wenn du bei der Bakk-Prüfung negativ benotet wirst, kannst du einen Antrag auf Prüfer*innenwechsel stellen. Wenn du einmal von einer bestimmten Lehrperson negativ benotet wurdest, musst du den Antrag begründen. Wenn du zweimal oder öfter von derselben Lehrperson negativ benotet wurdest, wird dem Antrag ohne Begründung stattgegeben.
Das Formular für den Antrag auf Prüfer*innenwechsel findest du auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft. Du musst den Antrag vor Ende der jeweiligen Anmeldefrist für die Bakk-Prüfung beim Studienservicecenter abgeben.
Modellprüfungen
Bereits verwendete Bakk-Prüfungen kannst du dir als Kopiervorlagen während unserer Beratungszeiten bei uns abholen.
Ablauf der Prüfung und Prüfungsformat
Die Bakk-Prüfung besteht aus mehreren schriftlichen und mündlichen Teilen.
Die Termine der mündlichen Prüfungen (sowie die Themenkataloge) musst du direkt mit den jeweiligen Lehrenden absprechen. Du kannst dich zur mündlichen Prüfung anmelden, wenn du die entsprechende(n) schriftliche(n) Prüfung(en) der jeweiligen Gegenüberstellung-Gruppen positiv bestanden hast.
Gegenüberstellung Deutsch zur 1. Fremdsprache bzw. Mutter-/Bildungssprache
Schriftliche Prüfungsteile
Textlänge des Ausgangstextes (Deutsch): 2000 bis 2500 Wörter
Arbeitszeit: 3 Stunden
Aufgabe 1: Textanalyse auf Deutsch
Aufgabe 2: Zusammenfassung des Ausgangstextes, Textparaphrasierung, Stellungnahme zu dem Ausgangstext etc.
Für Studierende mit Deutsch als Mutter-/Bildungssprache in der 1. Fremdsprache, für Studierende mit Deutsch als 1. Fremdsprache in ihrer jeweiligen Mutter-/Bildungssprache.
Die verlangte Aufgabenstellung wird am Prüfungsblatt angegeben. Die Textlänge wird vorgegeben.
Mündliche Prüfungsteile
Aufgabe 1*: Stichwortreferat in der 1. Fremdsprache zu kulturkundlichen Themen über Länder, in denen die 1. Fremdsprache gesprochen wird, laut vorgegebenem Themenkatalog.
Aufgabe 2: Referat über einen neuen, vorgegebenen Text in der 1. Fremdsprache.
Gegenüberstellung der 1. Fremdsprache (bzw. Mutter-/Bildungssprache) zum Deutschen
Schriftliche Prüfungsteile
Textlänge des Ausgangstextes (nicht Deutsch): 1500 bis 2000 Wörter
Arbeitszeit: 3 Stunden
Aufgabe 1: Wiedergabe einer Textpassage (1000 bis 1200 Zeichen) auf der Basis eines konkreten Auftrages ins Deutsche.
Aufgabe 2: Kommentar zum Arbeitsprozess und zu möglicherweise aufgetretenen Schwierigkeiten, Begründung der gewählten Lösungen in der Sprache des Ausgangstextes.
Mündlicher Prüfungsteil
Aufgabe: Eine translatorische Aufgabe aus der 1. Fremdsprache bzw. Mutter-/Bildungssprache ins Deutsche.
Gegenüberstellung Deutsch zur 2. Fremdsprache
Schriftlicher Prüfungsteil
Textlänge des Ausgangstextes (Deutsch): 2000 bis 2500 Wörter
Arbeitszeit: 3 Stunden
Aufgabe: Zusammenfassung des Ausgangstextes, Textparaphrasierung, Stellungnahme zum Ausgangstext etc. in der 2. Fremdsprache. Die verlangte Aufgabenstellung wird am Prüfungsblatt angegeben. Die Textlänge wird vorgegeben.
Mündliche Prüfungsteile
Aufgabe 1*: Stichwortreferat in der 2. Fremdsprache zu kulturkundlichen Themen über Länder, in denen die 2. Fremdsprache gesprochen wird, laut vorgegebenem Themenkatalog.
Aufgabe 2: Referat über einen neuen, vorgegebenen Text in der 2. Fremdsprache.
Gegenüberstellung der 2. Fremdsprache zum Deutschen
Schriftliche Prüfungsteile
Textlänge des Ausgangstextes (2. Fremdsprache): 1500 bis 2000 Wörter
Arbeitszeit: 3 Stunden
Aufgabe 1: Wiedergabe einer Textpassage des Ausgangstextes auf Deutsch. Die Textlänge ist vorzugeben.
Aufgabe 2: Kommentar zum Arbeitsprozess und zu möglicherweise aufgetretenen Schwierigkeiten, Begründung der gewählten Lösungen in der Sprache des Ausgangstextes.
Mündlicher Prüfungsteil
Aufgabe: Eine translatorische Aufgabe aus der 2. Fremdsprache ins Deutsche.
*Das Stichwortreferat zu kulturkundlichen Themen kann durch eine Hausarbeit im Rahmen einer Kulturkundeübung (also bei einer Lehrperson, die generell Kulturkompetenz als Übung unterrichtet) der 1. bzw. 2. Fremdsprache antizipiert werden. Diese Hausarbeit muss zwischen 10 und 15 Seiten lang sein und ersetzt als so genannte Antizipationsarbeit diese Aufgabe. Bitte wende dich direkt an die jeweilige Lehrperson und sprich dich mit ihr über Thema, Abgabefrist etc. ab. Die Bestätigung(en) der Hausarbeit(en) musst du dann bei der Anmeldung zur Bakk-Prüfung abgeben.
erlaubte Hilfsmittel
Bei allen schriftlichen Prüfungsteilen der Bakk-Prüfung sind zwei einsprachige und ein zweisprachiges Wörterbuch als Hilfsmittel erlaubt. Elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt.
Korrektur und Benotung
Die Korrekturfrist für die schriftlichen Teile beträgt vier Wochen. Spätestens vier Wochen nach einem Prüfungstermin der schriftlichen Bakk-Prüfung solltest du also wissen, ob du den jeweiligen schriftlichen Teil bestanden hast.
Bei der Benotung wird neben sprachlicher Korrektheit vor allem auf die Adäquatheit des Textes bezogen auf den Auftrag im Allgemeinen und das Zielpublikum im Besonderen geachtet, also auf Informationsauwahl, Textsorte, Stil etc.
Bei der Benotung des mündlichen Teils wird vor allem darauf geachtet, ob du dich in der gewählten Sprache gut mündlich ausdrücken kannst, mit der entsprechenden Fachterminologie vertraut bist, den Ausgangstext und Zieltext sowie den Auftrag analysieren und deine Entscheidungen begründen kannst. Ob du bestanden hast oder nicht, wird dir meist direkt nach der Prüfung mitgeteilt.
mehrere Sprachkombinationen
Wenn du mit mehreren Sprachkommunikationen studierst, musst du die Bakk-Prüfung einmal komplett im Rahmen einer Sprachkombination absolvieren und brauchst dann in jeder weiteren Sprache nur noch zu den schriftlichen und mündlichen Teilen in dieser Sprache antreten.
Prüfer*innen
Eine Liste der Prüfer*innen für die schriftlichen und mündlichen Teile der Bakk-Prüfung findest du auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft.
Abschlussprüfung?
Die Bakk-Prüfung war eigentlich als Abschlussprüfung für das Bakkalaureatsstudium gedacht. Bei dieser Überlegung wurde aber leider außer Acht gelassen, dass nach dem Abschluss aller Lehrveranstaltungen bis zum Antritt zur Bakk-Prüfung und in Folge bis zum tatsächlichen Abschluss des Studiums aufgrund der administrativen Situation der Benotung, der Prüfungsvorbereitungen etc. sehr viel Zeit vergeht und das Bakkalaureatsstudium nach dem ursprünglich vorgesehenen Plan nicht in der Regelstudiendauer abgeschlossen werden kann.
Deshalb wurden die Voraussetzungen, die für den Antritt zur Bakk-Prüfung gelten, geändert (siehe oben). Wenn es dir irgendwie möglich ist, plane dein Studium bitte so, dass du noch vor Abschluss deiner letzten Lehrveranstaltung zur Bakk-Prüfung antrittst.
Wenn du Lehrveranstaltungen, die als Voraussetzung gelten, erst in deinem letzten Semester absolvierst, kannst du dich frühestens nach dem Ende dieses Semesters zur Bakk-Prüfung anmelden und die Prüfung erst im folgenden Semester absolvieren – du kannst dann also dein Studium erst nach einem weiteren Semester abschließen und musst ein Semester lang nur für die Bakk-Prüfung inskribiert sein.

