Diese Informationen stammen von der Website der Studienvertretung Translation: www.stv-translation.at

Der Weg zum Masterstudium Übersetzen

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Das Masterstudium Übersetzen interessiert dich? Je nach deiner individuellen Situation musst du Unterschiedliches erledigen, ehe du mit dem Studium beginnen kannst.

Inhaltsverzeichnis

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    zuletzt aktualisiert am 10. September 2011

    Immatrikulation und Inskription

    Um mit dem Masterstudium Übersetzen beginnen zu können, musst du die Zulassung zum Masterstudium beantragen.

    Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss einer facheinschlägigen Ausbildung in mindestens zwei Sprachen.

    Studienbeginn mit einem Abschluss der Universität Wien

    Zulassung mit Abschluss eines Studiums am Zentrum für Translationswissenschaft

    Der Abschluss eines der folgenden Studien berechtigt dich zur Zulassung zum Masterstudium Übersetzen an der Universität Wien:

    • Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation
    • Bakkalaureatsstudium Übersetzen und Dolmetschen
    • Diplomstudium Übersetzer- und Dolmetscherausbildung

    Um nach dem Abschluss eines dieser Studien zum Masterstudium Übersetzen zugelassen zu werden, musst du das entsprechende Antragsformular und eine Kopie deines Studienausweises per Post, per Fax oder via E-Mail an das Referat Studienzulassung schicken.

    Das Antragsformular sowie mehr Informationen zur Zulassung findest du auf der Website von Studentpoint.

    Du kannst die Sprachreihenfolge deines Studiums für das Masterstudium Übersetzen ändern. Beachte aber bitte, dass du als A-Sprache nur eine Sprache wählst, die für dich eine Mutter-, Vater-, Bildungs- oder Erstsprache ist.

    Ein Beispiel: Wenn du das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation mit der Sprachkombination Russisch-Deutsch-Spanisch abgeschlossen hast, kannst du die Zulassung zum Masterstudium Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch-Deutsch-Spanisch oder Spanisch-Deutsch-Russisch oder Deutsch-Russisch-Spanisch oder Deutsch-Spanisch-Russisch beantragen. Es hat aber nur Sinn, Deutsch bzw. Spanisch als A-Sprache zu wählen, wenn Deutsch bzw. Spanisch auch tatsächlich eine Mutter-, Vater-, Bildungs- oder Erstsprache für dich ist.

    Zulassung mit anderen Abschlüssen der Uni Wien in zwei Sprachen

    Alternativ kannst du die Zulassung auch mit einem Abschluss in Romanistik in zwei romanischen Sprachen oder zwei Abschlüssen philologischer Studien in zwei für das Masterstudium Übersetzen angebotenen Sprachen beantragen.

    Eine Kombination von Abschlüssen folgender Studien der Uni Wien wird als Voraussetzung zur Zulassung akzeptiert:

    • English and American Studies
    • Hungarologie
    • Japanologie
    • Romanistik
    • Slawistik
    • Sinologie

    Alle Informationen zur Zulassung zu einem Masterstudium an der Universität Wien mit einem Abschluss der Universität Wien findest du auf der Website von Studentpoint, auf der auch Schritt für Schritt der Weg zum Studium nach Erhalt der Zulassung erklärt wird.

    Nachdem du mit dem Masterstudium Übersetzen begonnen hast, musst du zusätzlich Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation absolvieren. Welche und wie viele Lehrveranstaltungen das sind, wird individuell und abhängig von deinen Abschlüssen festgelegt. Auf jeden Fall musst du die PIK-Prüfung absolvieren. Maximal können die Auflagen 30 ECTS-Punkte betragen.

    Studienbeginn mit einem externen Abschluss

    Um Student*in der Universität Wien zu werden, musst du dich an der Universität Wien immatrikulieren. Dafür musst du dich zunächst unter www.univie.ac.at/zulassung online voranmelden. Dort gibst du deine Daten an, wählst ein Studium aus und bekommst eine Bearbeitungsnummer. Du musst außerdem ein Passwort wählen. Dieses Passwort brauchst du während deines gesamtem Studiums, zum Beispiel um deine Uni-E-Mail-Adresse abzurufen und dich mit dem Uni-WLAN zu verbinden. Wähle es also klug und präge es dir gut ein.

    Bitte beachte, dass bei der Studienauswahl für die Online-Voranmeldung im Titel von Übersetzen nur die B- und die C-Sprache genannt werden, die A-Sprache ist nicht angegeben.

    Ein Beispiel: Wenn du dich für die Sprachkombination Deutsch-Englisch-Französisch voranmelden möchtest, musst du das Studium Übersetzen: Englisch Französisch auswählen, wenn du mit der Sprachkombination Rumänisch-Deutsch-Portugiesisch studieren möchtest, musst du Übersetzen: Deutsch Portugiesisch wählen.

    Bitte lies auch: Mögliche Sprachkombinationen

    Nach der Online-Voranmeldung musst du die Zulassung an der Universität Wien beantragen, ehe du dann zum Referat Studienzulassung gehst.

    Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird auch überprüft, ob deine Studienabschlüsse facheinschlägig sind und dich damit zur Zulassung zum Masterstudium Übersetzen berechtigen. Du wirst nur zum Masterstudium Übersetzen zugelassen, wenn du ein translationswissenschaftliches Studium abgeschlossen hast oder Studienabschlüsse in mindestens zwei für das Masterstudium Übersetzen angebotenen Sprachen vorweisen kannst.

    Alle Informationen zur Zulassung zu einem Masterstudium an der Universität Wien findest du auf der Website von Studentpoint, auf der auch Schritt für Schritt der Weg zum Studium nach Erhalt der Zulassung erklärt wird.

    Wenn du möchtest, kannst du den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag gleich beim Referat Studienzulassung mit deiner Bankomatkarte bezahlen, dann bekommst du deine Studienunterlagen (die Studienbestätigung, das Studienbuchblatt und das Semesteretikett) sofort und bist offiziell Student*in der Universität Wien.

    Du kannst den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag aber auch später bezahlen, zum Beispiel mit einem Zahlschein oder via E-Banking. Dann kannst du dir deine Studienunterlagen bei den Selbstbedienungsterminals oder (bis auf das Semesteretikett) über Univis selbst ausdrucken, das Semesteretikett wird dir außerdem per Post zugeschickt. Sobald in Univis vermerkt ist, dass dein Beitrag bei der Uni Wien eingelangt ist, bist du offiziell Student*in.

    u:net-Account aktivieren

    Sobald du eine Matrikelnummer erhalten hast, kannst du deinen u:net-Account aktivieren. u:net steht für die Gesamtheit aller Online-Services, die die Universität Wien ihren Studierenden bietet. Unter anderem bekommst du eine E-Mail-Adresse, kannst gratis in allen Gebäuden der Universität Wien via WLAN ins Internet und erhältst vollen Zugriff auf Univis sowie auf die E-Learning-Plattformen Moodle und Fronter. Mehr über u:net erfährst du unter u:net-Services.

    Bitte aktivere deinen u:net-Account so früh wie möglich. Solange dein u:net-Account nicht aktiviert ist, kannst du dich nicht zu Lehrveranstaltungen anmelden.

    deine neue E-Mail-Adresse

    Deine u:net-E-Mail-Adresse setzt sich zusammen aus a, deiner Matrikelnummer und @unet.univie.ac.at, also zum Beispiel a1234567‌@unet.univie.ac.at.

    Du kannst E-Mails, die dir an deine u:net-E-Mail-Adresse geschickt werden, über das Webmail-Interface der Universität Wien abrufen. Wenn du ein E-Mail-Programm wie zum Beispiel Thunderbird oder Outlook verwendest, kannst du E-Mails auch damit abrufen. Auf der Website des Zentralen Informatikdienstes (ZID) findest du Anleitungen, wie du dein u:net-E-Mail-Konto in den jeweiligen Programmen hinzufügen kannst.

    E-Mail-Weiterleitung

    Wenn du bereits eine E-Mail-Adresse besitzt und nur diese E-Mail-Adresse regelmäßig auf neue Nachrichten überprüfen möchtest, solltest du dir E-Mails, die dir an deine u:net-E-Mail-Adresse geschickt werden, automatisch an deine Haupt-E-Mail-Adresse weiterleiten lassen. Das kannst du unter http://www.univie.ac.at/ZID/weiterleitung/ einstellen.

    Hinweis auf Zulassungs- und Anmeldefristen

    Bitte achte darauf, dass du dich rechtzeitig immatrikulierst und inskribierst. Die Zulassungsfrist inklusive Nachfrist läuft zwar bis Ende November bzw. April, aber wenn du mit dem Masterstudium im Oktober bzw. März beginnen möchtest, musst du schon vor Semesterbeginn inskribiert sein, damit du dich innerhalb der jeweiligen Anmeldefristen zu Lehrveranstaltungen anmelden kannst.

    Die aktuellen Zulassungsfristen und andere uniweit gültige Termine findest du auf der Website von Studentpoint. Die Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen am Zentrum für Translationswissenschaft werden rechtzeitig vor Semesterbeginn auf der Website des Zentrums für Translationswissenschaft bekannt gegeben.

    Schwerpunkt wählen?

    Ob du mit dem Schwerpunkt Fachübersetzen oder Literaturübersetzen studieren möchtest, musst du noch nicht bei der Inskription bekanntgegeben. Das entscheidest du, indem du die dafür vorgesehenen Lehrveranstaltungen und die jeweilige Modulprüfung absolvierst.

    Stundenplan erstellen

    Am Zentrum für Translationswissenschaft gibt es keine vorgefertigten fixen Stundenpläne, auch keine Schienen oder Ähnliches. Du musst dir selbst deinen eigenen Stundenplan zusammenstellen.

    Dazu wirfst du am besten zunächst einen Blick in den Studienplan, um herauszufinden, welche Lehrveranstaltungen du besuchen musst und überlegst dir, welche du gerne besuchen möchtest.

    So erstellst du dir eine erste Liste mit allen Lehrveranstaltungen, die du im Semester absolvieren möchtest.

    Als Nächstes siehst du im Vorlesungsverzeichnis nach, wann und wo die jeweiligen Lehrveranstaltungen stattfinden. Wenn sich Lehrveranstaltungen überschneiden, musst du dich für eine entscheiden.

    Dann meldest du dich in Univis zu den Lehrveranstaltungen an. Persönliche Anmeldungen und Anmeldungen via E-Mail sind nicht möglich.

    Wenn sich eine Vorlesung mit einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (Übung oder Seminar) überschneidet, kannst du dich zur Vorlesung und zur prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung anmelden, da du die Vorlesungen besuchen kannst, falls du in der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung keinen Platz bekommst.

    Für Sprachen, die von vielen Studierenden als Arbeitssprachen gewählt werden (zum Beispiel Deutsch, Englisch, Französisch), werden Übungen öfter angeboten. Du kannst dich zu allen Parallellehrveranstaltungen anmelden, die du nach deinem Zeitplan theoretisch besuchen könntest.

    Für Sprachen, die von wenigen Studierenden als Arbeitssprachen gewählt werden (zum Beispiel Chinesisch, Japanisch, Rumänisch), werden manche Übungen alternierend angeboten. Es werden also nicht alle Lehrveranstaltungen in einem Semester angeboten.

    Nach dem Ende der Anmeldefrist werden die Plätze in den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen vergeben. Abhängig davon, in welchen prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen du einen Fixplatz erhältst, kann es sein, dass sich dein Stundenplan noch ändert.

    Solltest du zu mehr als einer Parallellehrveranstaltung einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zugeteilt werden, melde dich bitte wieder von allen außer einer ab.

    Wenn du einen Platz auf der Warteliste einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung erhalten hast, besuche die erste Einheit. In vielen prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen werden mehr Studierende aufgenommen, als Univis einen Fixplatz zuweist. Außerdem erscheinen manche Studierende nicht in der ersten Einheit oder melden sich wieder ab, woraufhin andere nachrücken und eventuell von der Warteliste auf die Teilnahmeliste rutschen. Wenn du in der ersten Einheit einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung unentschuldigt fehlst, wirst du von der Lehrveranstaltung abgemeldet.

    Studienbeginn im Sommersemester

    Das Masterstudium Übersetzen kann ohne Einschränkungen auch im Sommersemester begonnen werden. Auch Übersetzen-Lehrveranstaltungen für Anfangsniveau werden im Sommersemester angeboten.

    Keine Lateinkenntnisse notwendig

    Für das Masterstudium Übersetzen musst du keinen Latein-Nachweis erbringen. Du musst auch nicht zusätzlich zum Studium Latein-Kurse absolvieren.

    Informationen zum Studium

    Natürlich findest du auf unserer Website auch alle Informationen zum Masterstudium Übersetzen. Du solltest dir außerdem auch grundlegende Informationen zum Studium am Zentrum für Translationswissenschaft auf unserer Website durchlesen, zum Beispiel die Begriffserklärungen und Informationen zu Lehrveranstaltungen.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Alle Antworten anzeigen

    Klicke auf eine Frage, um die Antwort anzuzeigen.

    • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich an der Universität Wien studieren will?

      Antwort anzeigen
      Welche Voraussetzungen für dich gelten, um an der Universität Wien studieren zu dürfen, erfährst du auf der Website von Studentpoint.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Was ist der Unterschied zwischen Immatrikulation und Inskription?

      Antwort anzeigen
      Immatrikulieren bedeutet, sich an einer Universität einzuschreiben. Im Rahmen der Immatrikulation bekommst du deine Matrikelnummer. Inskribieren bedeutet, sich für ein Studium einzuschreiben. Du kannst dich also zum Beispiel für das Studium Transkulturelle Kommunikation inskribieren, sobald du an der Uni Wien immatrikuliert bist.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wie werde ich Student*in der Universität Wien?

      Antwort anzeigen
      Um Student*in der Universität Wien zu werden, musst du dich zunächst an der Universität Wien online voranmelden (www.univie.ac.at/zulassung) und dich danach persönlich beim Referat Studienzulassung im Hauptgebäude der Universität Wien anmelden, wo deine Immatrikulation abgeschlossen wird. Offizielle*r Student*in der Universität bist du erst, wenn du den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag eingezahlt hast.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wann kann ich mich an der Universität Wien (online vor-)anmelden?

      Antwort anzeigen
      Du kannst dich innerhalb der für das jeweilige Semester geltenden allgemeinen Zulassungsfrist (und der zusätzlichen Nachfrist) an der Universität Wien anmelden. Die Zulassungsfristen sowie andere wichtige Termine findest du auf der Website von Studentpoint.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wo finde ich die Online-Voranmeldung?

      Antwort anzeigen
      Zur Online-Voranmeldung gelangst du über diesen Link: http://www.univie.ac.at/zulassung

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Was ist eine Matrikelnummer?

      Antwort anzeigen
      Deine Matrikelnummer ist deine persönliche, eigens für das Studieren angelegte Identifikationsnummer, die du automatisch bei deiner Immatrikulation bekommst. Sie besteht aus sieben Zeichen, von denen die ersten beiden immer das Jahr angeben, in dem du zu studieren begonnen hast. Die Matrikelnummer bleibt für den Rest deines Studiums gleich. Du brauchst sie unter anderem dafür, um deinen u:net-Account zu aktivieren bzw. dich bei Prüfungen und überhaupt im Studium ausweisen zu können. Zu finden ist sie in deinem Studierendenausweis auf dem Semesteretikett, auf deinem Studienbuchblatt und anderen studienrelevanten Dokumenten.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wozu brauche ich ein Passwort bei der Online-Voranmeldung?

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      Das Passwort bei der Online-Voranmeldung brauchst du während deines gesamten Studiums, zum Beispiel um deine Uni-E-Mail-Adresse abzurufen und dich mit dem Uni-WLAN zu verbinden. Wähle es also klug und präge es dir gut ein.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Warum kann ich bei der Studienwahl nur zwei Sprachen angeben?

      Antwort anzeigen
      Bei deiner Inskription musst du lediglich deine B- und C-Sprache angeben, die A-Sprache erscheint nicht im Titel. Wenn du dich also zum Beispiel für die Sprachkombination Deutsch-Englisch-Spanisch (mit Deutsch als A-Sprache) entschieden hast, musst du das Studium „Transkulturelle Kommunikation Englisch Spanisch“ auswählen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Reicht es, wenn ich mich für das Studium nur online voranmelde?

      Antwort anzeigen
      Es genügt nicht, wenn du dich nur online voranmeldest. Du musst dich auf jeden Fall persönlich beim Referat Studienzulassung melden, weil dort deine Immatrikulation erst abgeschlossen werden kann und du erst dann deine Matrikelnummer und deinen Studierendenausweis bekommst.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wo und wann kann ich mich persönlich an der Universität Wien anmelden?

      Antwort anzeigen
      Für die Zulassung ist das Referat Studienzulassung zuständig, das sich im Hauptgebäude der Universität Wien befindet. Anmelden kannst du dich in der jeweiligen Zulassungsfrist (und der zusätzlichen Nachfrist). Wann die Zulassungsfrist beginnt und endet erfärhst du auf der Website von Studentpoint.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wo finde ich das Referat Studienzulassung?

      Antwort anzeigen

      Das Referat Studienzulassung befindet sich im Hauptgebäude der Universität Wien (Universitätsring 1, 1010 Wien).

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 19. April 2012.

    • Welche Dokumente muss ich bei der persönlichen Anmeldung vorweisen?

      Antwort anzeigen
      Welche Dokumente du vorweisen musst, erfährst du auf der Website von Studentpoint: Studienbeginn mit EU- bzw. EWR-Reifezeugnis oder Studienbeginn mit Nicht-EU- bzw. EWR-Reifezeugnis

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Woher weiß ich, ob ich den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag zahlen muss?

      Antwort anzeigen
      Wenn du ordentliche*r Student*in aus Österreich bzw. einem EU- oder EWR-Staat bist, bist du für die Mindeststudiendauer deines Bachelorstudiums plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit. Außerordentliche Studierende und Studierende aus anderen Ländern müssen den einheitlichen Studienbeitrag zahlen. Den ÖH-Beitrag musst du auf jeden Fall zahlen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Kann ich den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag gleich bei meiner Anmeldung bezahlen?

      Antwort anzeigen
      Den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag kannst du, wenn du möchtest, sofort bei deiner persönlichen Anmeldung beim Referat Studienzulassung mit deiner Bankomatkarte bezahlen. Das hat den Vorteil, dass du dann sofort alle Dokumente wie dein Studienbuchblatt, die Studienbestätigungen etc. bekommst.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Muss ich den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag sofort einzahlen?

      Antwort anzeigen
      Du kannst dir für die Bezahlung des ÖH-Beitrages bzw. des Studienbeitrages bis zum Ende der Zulassungsfrist Zeit lassen. Aber je eher du ihn bezahlst, desto eher bist du offizielle*r Student*in der Universität Wien und desto eher kannst du dich für den SPOT und für Lehrveranstaltungen anmelden. Du solltest den Beitrag also rechtzeitig bezahlen, sodass du keine Anmeldefrist versäumst und zu Beginn des Semesters mit dem Studieren beginnen kannst.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wie kann ich den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag noch einzahlen, wenn ich keine Bankomatkarte besitze?

      Antwort anzeigen
      Eine weitere Möglichkeit, den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag einzuzahlen, ist die Überweisung mittels Zahlschein oder E-Banking. Bar kannst du den Beitrag leider nicht entrichten.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Woher bekomme ich den Zahlschein für den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag?

      Antwort anzeigen
      Den Zahlschein kannst du dir mit deinen u:net-Daten bei den Selbstbedienungsterminals selbst ausdrucken. Diese befinden sich unter anderem im Hauptgebäude der Universität Wien und am Zentrum für Translationswissenschaft.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wo finde ich die Bankdaten der Universität Wien für das Einzahlen des ÖH-Beitrags bzw. des Studienbeitrags via E-Banking?

      Antwort anzeigen
      Wenn du dich mit deinen u:net-Daten in Univis einloggst, siehst du beim Menüpunkt „Kontoinformationen“ alle nötigen Informationen, die du für das E-Banking brauchst. Beachte auch, dass du eine eigene Identifikationsnummer hast, die du beim E-Banking unbedingt angeben musst.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wie lange dauert es, bis mein Beitrag als bezahlt aufscheint?

      Antwort anzeigen
      Bezahlst du mittels Zahlschein oder E-Banking, dauert die Buchung zwischen fünf und zehn Werktagen.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wofür brauche ich die Studienbestätigung / das Studienbuchblatt / das Semesteretikett?

      Antwort anzeigen
      Die Studienbestätigung bzw. das Studienbuchblatt brauchst du zum Vorweisen bei verschiedenen Ämtern und Behörden, unter anderem beim Finanzamt (zum Beispiel für die Familienbeihilfe) oder bei der Krankenkassa, um zu bestätigen, dass du auch wirklich studierst. Das Semesteretikett ist notwendig für deinen Studierendenausweis, ohne das Etikett ist dieser nicht gültig.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wie bekomme ich meine Studienbestätigung / mein Studienbuchblatt / mein Semesteretikett, wenn ich den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag mittels Zahlschein bzw. E-Banking eingezahlt habe?

      Antwort anzeigen
      Die Studienbestätigung und das Studienbuchblatt kannst du dir zuhause oder bei den Selbstbedienungsterminals selbst mit deinem u:net-Account ausdrucken, das Semesteretikett wird dir aber per Post zugesandt. Falls du Fragen zur Zusendung des Semesteretiketts hast, wende dich bitte an das Referat Studienzulassung.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Kann ich meine Studienbestätigung / mein Studienbuchblatt / mein Semesteretikett auch selbst ausdrucken?

      Antwort anzeigen
      Du kannst dir nur die Studienbestätigung und das Studienbuchblatt selbst ausdrucken, das Semesteretikett wird dir per Post zugeschickt.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wo kann ich meine Studienbestätigung / mein Studienbuchblatt ausdrucken?

      Antwort anzeigen
      Du kannst deine Studienbestätigung und dein Studienbuchblatt entweder über die Selbstbedienungsterminals (zum Beispiel im Hauptgebäude der Universität Wien oder am Zentrum für Translationswissenschaft) oder über Univis von zuhause aus ausdrucken.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wie lange dauert es, bis mein Semesteretikett per Post zugeschickt wird?

      Antwort anzeigen
      Es kann bis zu vier Wochen dauern, bis dir dein Semesteretikett zugeschickt wird. Solltest du schon länger warten, wende dich bitte an das Referat Studienzulassung.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wo kann ich sehen, ob der ÖH-Beitrag bzw. der Studienbeitrag bei der Universität Wien eingelangt ist?

      Antwort anzeigen
      Du kannst mit deinen u:net-Daten über Univis überprüfen, ob dein Beitrag schon verbucht wurde. Klicke dazu rechts in der Navigation auf „Kontoinformationen“.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wann gelte ich offiziell als Student*in der Universität Wien?

      Antwort anzeigen
      Du giltst als Student*in der Universität Wien, wenn alle Unterlagen bei der Universität Wien vorgewiesen und den ÖH-Beitrag bzw. den Studienbeitrag rechtzeitig eingezahlt hast.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Kann ich mein Studium noch ändern, wenn ich mich irrtümlich für ein anderes online vorangemeldet habe bzw. wenn ich mich für ein anderes Studium entschieden habe?

      Antwort anzeigen
      Du kannst deine Studienwahl beim Referat Studienzulassung noch bis zum Ende der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters (inklusive der Nachfrist) ändern.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wie und wo kann ich meine Studienwahl ändern?

      Antwort anzeigen
      Deine Studienwahl änderst du, indem du mit deinem Studierendenausweis zum Referat Studienzulassung gehst und dort deinen neuen Studienwunsch bekannt gibst.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Kann ich mich für mehrere Studien inskribieren?

      Antwort anzeigen
      Du kannst dich auch für mehr als ein Studium inskribieren. Das musst du ebenfalls dem Referat Studienzulassung bekanntgeben.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wie lange habe ich Zeit, um mich für das Studium zu inskribieren?

      Antwort anzeigen
      Je nachdem in welchem Semester du zu studieren anfangen möchtest, musst du dich innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist inskribieren, die im Wintersemester bis Mitte Oktober, im Sommersemester bis Mitte März läuft. Es gibt auch eine Nachfrist, die es dir möglich macht, dich noch bis Ende November bzw. Ende April einschreiben zu lassen. Du solltest dich aber so früh wie möglich inskribieren, damit du dich zu Lehrveranstaltungen anmelden kannst und zu Semesterbeginn richtig mit dem Studium beginnen kannst.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wo erfahre ich die Zulassungsfristen, in denen ich mich an der Universität immatrikulieren bzw. für ein Studium inskribieren kann?

      Antwort anzeigen
      Die aktuellen Zulassungsfristen sowie andere wichtige Termine findest du auf der Website von Studentpoint.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Welche Konsequenzen hat eine Immatrikulation/Inskription in der Nachfrist für mich?

      Antwort anzeigen
      Immatrikulierst bzw. inskribierst du dich in der Nachfrist, erhöht sich der Studienbeitrag um 10 %, sofern du den Studienbeitrag zahlen musst. Bei einer Änderung des Studiums gilt: Wenn du den Studienbeitrag in der allgemeinen Zulassungsfrist eigezahlt hast, kannst du dich, ohne einen höheren Beitrag zahlen zu müssen, bis zum Ende der Nachfrist für ein weiteres Studium inskribieren bzw. dein Studium ändern. Bitte beachte aber, dass das Semester jeweils Anfang Oktober bzw. Anfang März beginnt und du dich eventuell nicht mehr zu Lehrveranstaltungen anmelden kannst oder keinen Platz in Lehrveranstaltungen bekommst, für die Platzbeschränkungen gelten, wenn du dich zu spät inskribierst.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Kann ich mich auch nach der abgelaufenen Nachfrist an der Universität bzw. für das Studium einschreiben?

      (Nein.)

      Ausführliche Antwort anzeigen
      Eine Immatrikulation/Inskription nach der Nachfrist ist nicht möglich. Der nächstmögliche Termin, dich für ein Studium zu inskribieren, ist in der Zulassungsfrist des folgenden Semesters.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wann beginnt das Semester?

      Antwort anzeigen
      Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober, das Sommersemester am 1. März.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Muss ich für das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation schon vor Semesterbeginn inskribiert sein?

      Antwort anzeigen
      Du solltest auf jeden Fall schon vor Semesterbeginn für das Studium inskribiert sein, da du dich ansonsten nicht für die Sprachorientierungstests (SPOTs) und andere Lehrveranstaltungen anmelden kannst.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Kann ich an der Universität Wien studieren, wenn ich aus einem Land außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums komme?

      Antwort anzeigen
      Du kannst auch an der Universität Wien studieren, wenn du aus einem Land außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums kommst, allerdings musst du die Zulassung zum Studium extra beantragen. Das Antragsformular für die Zulassung und viele andere Informationen zur Zulassung zum Studium findest du auf der Website von Studentpoint

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Was muss ich beachten, wenn ich ein Reifezeugnis aus einem Land außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums habe?

      Antwort anzeigen
      Wenn du ein Reifezeugnis aus einem Land außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums hast, musst du nach der Online-Voranmeldung die Zulassung an der Universität Wien beantragen, ehe du zum Referat Studienzulassung gehst. Das Antragsformular für die Zulassung und viele andere Informationen zur Zulassung zum Studium findest du auf der Website von Studentpoint

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wie und wo beantrage ich die Zulassung an der Universität Wien, wenn ich aus einem Land außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums komme?

      Antwort anzeigen
      Die Zulassung an der Universität Wien beantragst du mittels eines Antragsformulars, das du ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit deinen anderen Dokumenten entweder persönlich bei der Universität Wien abgibst oder per Post an die Universität Wien schickst. Das Antragsformular und viele andere Informationen zur Zulassung zum Studium findest du auf der Website von Studentpoint.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Muss ich mich auch online voranmelden, wenn ich aus einem Land außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums komme?

      (Ja.)

      Ausführliche Antwort anzeigen
      Die Online-Voranmeldung ist für alle Studierenden Pflicht.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Wo finde ich mehr Informationen zur Zulassung an der Universität Wien, wenn ich aus einem Land außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums komme?

      Antwort anzeigen
      Alle Informationen zur Zulassung zu einem Bachelorstudium an der Universität Wien findest du auf der Website von Studentpoint, auf der auch Schritt für Schritt der Weg zum Studium nach Erhalt der Zulassung erklärt wird.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

    • Was mache ich, nachdem ich sowohl die Online-Anmeldung als auch die persönliche Anmeldung an der Universität Wien erledigt habe?

      Antwort anzeigen
      Sobald du an der Universität Wien für das Studium angemeldet bist, solltest du als Erstes deinen u:net-Account aktivieren.

      Diese Antwort wurde zuletzt aktualisiert am 10. April 2011.

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